Bundesweites Vorbereitungstreffen: Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR)

Doña Carmen e.V. lädt ein:

Samstag, 8. Dez. 2018, 11:00 – 16:00 Uhr, Frankfurt/Main
Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V., Elbestraße 41

Bundesweites Vorbereitungstreffen:
Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR)

Seit nunmehr anderthalb Jahren werden mit dem „Prostituiertenschutzgesetz“ Grundrechte der von diesem Gesetz betroffenen Menschen systematisch ausgehebelt. Frauen in der Prostitution werden mit Zwangsschutz drangsaliert und einer nahezu vollständigen Überwachung unterworfen. Betreiber/innen von Etablissements werden mittels Genehmigungspflicht gezielt verunsichert und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben.

Krasse Mogelpackung: Eliminierung statt Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Immer deutlicher entpuppt sich die vermeintliche „Regulierung“ in Wirklichkeit als flächendeckende Eliminierung des Prostitutionsgewerbes: Wenn Betriebe reihenweise schließen, wenn sie keine Konzessionen erhalten oder mittels Baurecht und Sperrgebietsverordnungen in die Knie gezwungen werden, wird für Sexarbeiter/innen die Infrastruktur zerstört und ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berufsausübung de facto kassiert.

Das System des Zwangsoutings tut ein Übriges: Die Mehrheit der Sexarbeiter/innen lehnt die repressive Reglementierung des „Prostituiertenschutzgesetzes“ ab. Sie geht ins Ausland oder in den Untergrund.

Wir geben nicht klein bei!

Wir haben schon immer deutlich gemacht: Menschenwürde gilt auch für Sexarbeiter/innen. Wir werden die Aushebelung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die massive Einschränkung der freien Berufsausübung von Sexarbeiter/innen nicht widerstandslos hinnehmen.

Im Juni 2017 haben wir eine von über 20 Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen und Prostitutionskunden unterzeichnete Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Doch das Bundesverfassungsgericht hat sich bekanntlich im Juli 2018 unter dem fadenscheinigen Verweis auf angeblich formale Mängel der 62-seitigen Verfassungsbeschwerde geweigert, diese überhaupt zur Entscheidung anzunehmen. Sehenden Auges hat man damit den Bruch verfassungsmäßiger Grundrechte sowie europarechtlicher Bestimmungen billigend in Kauf genommen. Die nur schleppend in Gang gekommene behördliche Registrierung der Sexarbeiter/innen konnte infolgedessen ungehemmt fortgesetzt werde.

„6-Monats-Frist“: Entschiedenes Handeln ist geboten!

Mit seiner Nichtannahmeentscheidung hat uns das Bundesverfassungsgericht den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbaut. Nicht aber den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für eine Beschwerde vor dem Gericht in Straßburg besteht eine 6-Monats-Frist nach Zustellung des (Nicht-) Entscheids über die Verfassungsbeschwerde. Entschiedenes Handeln ist also geboten, wenn man keine Möglichkeit des rechtlichen Widerstands gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ verschenken will.

Rechtsanwalt Percy MacLean begleitet Klage vor Europäischem Menschenrechtsgerichtshof

Doña Carmen e.V. hat mit Percy MacLean (Berlin) einen kompetenten Rechtsanwalt gewinnen können, der sich bereit erklärt hat, mit uns gemeinsam die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland zu begleiten. RA Percy MacLean war 18 Jahre lang Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin und zeitweilig Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Auf dem Vorbereitungstreffen am 8. Dezember 2018 in Frankfurt/Main werden wir die praktischen Fragen im Zusammenhang dieser Klage in den Mittelpunkt stellen, zumal die Klage schnell auf den Weg gebracht werden muss. Wir werden u.a. erörtern:

Welche Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen im Zentrum der Beschwerde? Wer ist klageberecht? Was sind die Zulassungsvoraussetzungen? Wie läuft das Einbringen einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte praktisch ab? Wie lassen sich die Kosten schultern? Welchen politischen Stellenwert hat eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof? etc. etc.

Alle Unterzeichner/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, alle am Widerstand gegen dieses Gesetz interessierten Menschen und alle vom Gesetz Betroffenen sind recht herzlich zum Frankfurter Vorbereitungstreffen am 8. Dez. 2018, 11 Uhr, eingeladen.

Wir bitten darum, diese Einladung auf allen einschlägigen Kanälen bekannt zu machen und hoffen auf zahlreiches Erscheinen!

Das Prostituiertenschutzgesetz muss weg!   

Voranmeldung erforderlich!
Kontakt: Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt – Tel: 069 – 7675 2880; Email: donacarmen@t-online.de; INFO: www.donacarmen.de