Der Doña-Carmen-Gesetzentwurf: „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution“

– Eine demokratische Alternative zur polizeistaatlichen Prostitutionsreglementierung der CDU/SPD-Bundesregierung –
Frankfurt/Main, April 2014

1.
Beispielloses Kesseltreiben

Seit vier Jahren, genau genommen seit das damalige CDU/FDP-Kabinett in Baden-Württemberg am 19. Mai 2010 eine vom Saarland unterstützte Bundesratsinitiative mit dem Titel „Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“ auf den Weg brachte, sind das Prostitutionsgewerbe und die Sexarbeit hierzulande einem beispiellosen medialen Kesseltreiben ausgesetzt.

Die politische Klasse in diesem Land – von CDU/CSU bis Bündnis 90 / Die Grünen – stellt damit unter Beweis, dass sie gegenwärtig weder willens noch in der Lage ist, auf Augenhöhe mit Menschen umzugehen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Es ist ein kulturelles Armutszeugnis, wenn man es nötig hat, tagaus tagein mit gezielter Desinformation und kalkulierter Dramatisierung ein Zerrbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sexgewerbe zu zeichnen, nur um sich weiterhin an das Leitbild hergebrachter Prostitutionsgegnerschaft zu klammern.

2.
Ziel und Mittel der repressiven Prostitutions-Reglementierung

Ziel der gegenwärtigen CDU/SPD-Bundesregierung und der von ihr betriebenen Prostitutionspolitik ist die maximale Eindämmung von Prostitution. Zu diesem Zweck soll die legale Prostitution in ein Zwangskorsett repressiver Vorschriften und Vorgaben gepresst werden, sollen Frauen in der Prostitution entmündigt und das Prostitutionsgewerbe schrittweise kriminalisiert werden.

Das eigentliche Kernstück der gegenwärtigen repressiven Wende in der Prostitutionspolitik gereicht jedem Polizeistaat zur Ehre:

Es sind jederzeitige, bundesweite, anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden in der Prostitution unterhalb der Schwelle eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses.

In Hamburg – dies nur zur Erinnerung – hatte die Polizei Anfang 2014 aus Anlass der Konflikte um die „Rote Flora“ ohne richterlichen Beschluss ganze Stadtteile zu einem so genannten „Gefahrengebiet“ erklärt. Sie konnte dort Bürger wahllos anhalten, kontrollieren und durchsuchen.

Mit der jetzigen Neuregelung der Prostitution durch CDU und SPD ist nichts Geringeres geplant, als sämtliche Prostitutionsstätten auf Dauer zum „Gefahrengebiet“ zu erklären – und zwar ohne konkreten Anlass! Auch die NSA macht nichts anderes als anlasslose, verdachtsunabhängige (digitale) Kontrollen. Mit der jetzt von CDU und SPD geplanten Konzessionierung von Prostitutionsstätten wird für Sexarbeiter/innen genau das als legaler gesetzlicher Normalzustand angestrebt, was die NSA allenthalben illegal praktiziert.

3.
Vorwand „Zwangsprostitution“

Das Ganze erfolgt unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Menschenhandel“ und „Zwangsprostitution“ – Bezeichnungen, die keine gesellschaftlich relevante Substanz repräsentieren und sich als bloße Kampfbegriffe gegen die legalisierte Prostitution erweisen. Mit ihrer Flucht ins Dunkelfeld und in windige Schätzungen, die nicht entfernt einer empirisch nachvollziehbaren Überprüfung standhalten, entziehen sich die Phrasendrescher der politischen Klasse einer rationalen Auseinandersetzung – sehr zur Freude religiöser Fundamentalisten, die schon immer für vormodernes, anti-aufklärerisches Denken zu haben waren.

4.
Die Alternative von Doña Carmen e.V.

Sexarbeiter/innen in der Prostitution haben nicht vor, sich von der Bundesregierung zu Tode schützen zu lassen. Sie beanspruchen das Recht auf freie und ungehinderte Berufsausübung. Diesem Ziel ist der von Doña Carmen e.V. erarbeitete und nun vorgelegte „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution“ verpflichtet. Er ist eine fundierte demokratische Alternative zu den obrigkeits- und polizeistaatlichen Plänen der Bundesregierung, die sich nicht an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren, sondern sich ausschließlich von ständigen Einflüsterungen des BKA leiten lassen.

5.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs von Doña Carmen e.V.

Inhaltliche Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs sind:

  • die konsequente Entkriminalisierung von Prostitution
  • die rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit anderen Erwerbstätigkeiten
  • die Anerkennung von Sexarbeit als freiberufliche Tätigkeit
  • und die Ausgestaltung einer gewerberechtlichen Anerkennung von Prostitution.

Mit einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in ARTIKEL 1 wollen wir definitiv klargestellt wissen, dass die Zeiten ein für allemal vorüber sind, in denen man glaubte, Prostitution als sittenwidrig einstufen zu können. Den Halbheiten des Prostitutionsgesetzes von 2002 trauen wir nicht über den Weg. Deswegen die konsequente Lösung über das BGB statt der inkonsequenten Lösung über das Prostitutionsgesetz. Wir fordern daher in ARTIKEL 11 unseres Gesetzentwurfs die Aufhebung  des rot-grünen Prostitutionsgesetzes.

Die ARTIKEL 2, 3, 4, 5 und 6 entrümpeln all die Gesetzesmaterien, in denen Prostitution nach wie vor rechtlich diskriminiert wird: das Strafgesetzbuch, das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Grundgedanke der von uns vorgeschlagenen Regelungen ist der konsequente Verzicht auf sämtliche stigmatisierenden und damit gegen Prostitution gerichteten Sonderregelungen, insbesondere im Strafrecht. Für die rechtliche Regulierung der Prostitution und um Unrecht zu ahnden reichen alle sonstigen, allgemein geltenden Paragrafen des Strafrechts und anderer Gesetzesmaterien völlig aus. Zu verweisen ist nur auf § 177 StGB („Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“), § 240 StGB („Nötigung“), § 291 StGB („Wucher“), § 138 BGB Abs. 2 („Wucher“), sämtliche einschlägigen Paragrafen gegen „Körperverletzung“ (§§ 223, 224, 226, 227, 229 StGB), sowie § 234a StGB („Verschleppung“), § 7 Jugendschutzgesetz etc. etc.
Mit der rechtlichen Diskriminierung durch Sonderrecht für Prostitution muss ein für allemal Schluss sein.

Eine zentrale Rolle in unserem Gesetzentwurf hat ARTIKEL 7, der die gewerberechtliche Anerkennung von Prostitution regelt. Doña Carmen tritt für eine Regulierung von Prostitution mittels Gewerberecht ein. Prostitutionsstätten müssen eindeutig definiert sein als Betreiber geführte Einrichtungen, die über bloße Räumlichkeiten hinaus eine Logistik der Prostitution zur Verfügung stellen. Auf sie soll § 14 GewO („Anzeigepflicht“)  Anwendung finden, nicht aber eine Genehmigungspflicht („Konzessionierung“), die der polizeilichen Totalüberwachung Tür und Tor öffnet. Im Unterschied zu Prostitutionsstätten soll die Tätigkeit der einzelnen Sexarbeiter/in über eine Klarstellung in § 6 GewO vom Gewerberecht ausgenommen werden. Doña Carmen greift damit Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht auf, die von sämtlichen Bundesregierungen der letzten Jahre konsequent missachtet wurden.

Anders als der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht soll nach Auffassung von Doña Carmen über ARTIKEL 9 und 10 die Freiberuflichkeit selbständiger Prostitutionstätigkeit anerkannt werden. Damit sollte den Besonderheiten der Prostitutionsausübung – Intimität der Sexarbeit, Mobilität der Sexarbeiter/innen und dem jahrhundertelang praktizierten historisch belasteten gesellschaftlichen Umgang mit Prostitution endlich angemessen Rechnung getragen werden.

ARTIKEL 12 formuliert notwendige Änderungen im Sozialgesetzbuch III  (Stichwort: Keine Zwangsvermittlung in Sexarbeit durch Arbeitsagenturen), ARTIKEL 13 fordert Änderungen im Infektionsschutzgesetz (Stichwort: Verbesserung des Gesundheitsschutzes). Sie runden den Doña-Carmen-Gesetzentwurf ab, der
verdeutlicht: Eine vernünftige Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist möglich auch ohne populistischen Rückfall in obrigkeitsstaatliches Kontrollgehabe.

6.
Ein erbärmlicher konservativ-moralischer Exzess gegen Prostitution

Mit dem „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution“ präsentiert Doña Carmen eine fundierte, auf jahrzehntelanger Arbeit mit Frauen in der Prostitution beruhende Alternative

  • zu den 1994 vom BKA entwickelten Konzessionierungs-Plänen,
  • zum reaktionären Anti-Prostitutions-Beschluss des Bundesrats von 2011,
  • zu den überwachungsstaatlichen Beschlüssen der Innenministerkonferenzen zu Prostitution aus den Jahren 2010 und 2011,
  • zum rot-grünen Bremischen Prostitutionsstättengesetz vom März 2013,
  • zum Gesetzentwurf von CDU/FDP vom Juni 2013,
  • zum Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vom Juli 2013,
  • zur Entschließung der saarländischen Landesregierung im Bundesrat vom Februar 2014
  • sowie zum Eckpunktepapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom April 2014.

Die Flut der gegen Prostitution und Sexarbeiter/innen gerichteten offiziellen politischen Entschließungen und Beschlüsse ist ein erbärmlicher konservativ-moralischer Exzess zwecks Ausgrenzung und Kriminalisierung von Sexarbeit. Gesellschaftlich errungen geglaubte zivilisatorische Standards des Respekts und der Toleranz gegenüber Anderen werden in schmählicher Weise einem Rückfall in althergebrachte moralisierende Muster der „Ächtung“ von Sexarbeit und ihres Umfelds geopfert. Es handelt sich um einen obrigkeitsstaatlichen Affront gegen Frauen im Allgemeinen und gegen selbstbestimmte Sexualität im Besonderen in Zeiten großer gesellschaftlicher Verunsicherung. Nichtsdestotrotz – oder gerade deswegen ist diese repressive Prostitutions-Reglementierung zum Scheitern verurteilt.

7.
Doña Carmen plädiert für einen langen Atem

Möglich und wahrscheinlich, dass der von Doña Carmen vorgelegte Gesetzentwurf unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen der ständig anschwellenden Flut von Anti-Prostitutions-Bekundungen nur wenig entgegenzusetzen vermag; möglich und wahrscheinlich, dass er von den Fraktionen des „Hohen Hauses“ mit gewohnter Ignoranz missachtet und totgeschwiegen wird.

All dies wird nicht verhindern können, dass das Projekt der erneuten Ausgrenzung und Kriminalisierung von Prostitution über kurz oder lang scheitern wird. Denn wir leben schon lange nicht mehr unter Verhältnissen wie im 19 Jahrhundert, wo man Menschen, insbesondere Frauen in der Prostitution, noch mit Polizeigesetzen drangsalieren konnte. Diese Zeiten sind unwiederbringlich vorüber. Die Bevormundung von Frauen – ob in oder außerhalb der Prostitution tätig – gehört der Vergangenheit an.

8.
Moral und Recht sind zu trennen

Prostitution und Sexarbeit werden auch zukünftig die Geister scheiden. Es ist das gute Recht eines jeden Einzelnen, für oder gegen Prostitution zu sein. Die moralische Position des Einzelnen ist zu respektieren, auch wenn man sie nicht teilt. Aber Moral darf nie wieder zur Maßgabe des Rechts und über das Recht gestellt werden. Moral und Recht gehören entkoppelt.

Dieser demokratischen Maxime trägt der von Doña Carmen vorgelegte „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution“ Rechnung . Die moralische Entscheidung des Einzelnen für oder gegen Prostitution ist das eine, die gesellschaftliche Respektierung des „Rechts auf Prostitution“ das andere. Die /der Einzelne mag für oder gegen Abtreibung sein, das „Recht auf Abtreibung“ aber muss nichtsdestotrotz respektiert werden – ohne Wenn und ohne Aber! Eine bloß formale Anerkennung des „Rechts auf Prostitution“ nehmen wir nicht hin. Gesellschaftliche Inklusion auf der Grundlage weitgehender rechtlicher Exklusion ist inakzeptabel.

9.
Nicht gesellschaftliche Ausgrenzung, sondern der Widerstand dagegen hat Perspektive

Die CDU/SPD-Bundesregierung hat mit ihrer Koalitionsvereinbarung vom November 2013 die „Konzessionierung“ von Prostitutionsstätten und damit die Fortschreibung der Entrechtung von Sexarbeiter/innen zum politischen Programm erhoben.

Die politische Klasse und ihre Regierungen mögen sich sicher wähnen und darauf spekulieren, dass die Bedienung hergebrachter Vorurteile populär sei. Sie täuschen sich!

Denn immer mehr setzt sich die Einsicht durch, dass die rechtliche Regulierung von Prostitution und Sexarbeit auf dem demokratischen Prinzip beruhen muss, dass keine wie auch immer zusammengesetzte gesellschaftliche Mehrheit sich das Recht anmaßen darf, gesellschaftliche Minderheitspositionen in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung bzw. der Ausübung von Prostitution zu majorisieren und sie auf diese Weise ins gesellschaftliche Abseits zu drängen.

Der Doña-Carmen-Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution ergreift in diesem Sinne Partei für die Sexarbeiter/innen und unterstützt den Kampf für ihre rechtliche Gleichstellung. Eine aufgeklärte und humane Gesellschaft wird sich diesem Anliegen nicht verschließen können. Nicht die fortgesetzte Entrechtung von Sexarbeiter/innen, sondern die Anerkennung ihrer Rechte und der Respekt vor ihnen hat Perspektive. (Gesetzentwurf).DonaCarmen-Gesetzentwurf2014