An die Mitstreiter/innen von Doña Carmen e.V.
und alle Menschen, die unseren Verein finanziell und ideell unterstützen
Mit Schreiben des Finanzamts Frankfurt vom 14.02.2018 wurde Doña Carmen e.V. nach zweieinhalb Jahren Ungewissheit endlich wieder die Gemeinnützigkeit zugesprochen, die uns im September 2015 aus heiterem Himmel aberkannt wurde.
Wir haben die Aberkennung der Gemeinnützigkeit stets als das bezeichnet, was sie war: als einen Akt der Schikane und der politischen Willkür. Es war ein untauglicher Versuch, einen kritischen Verein mundtot zu machen, der sich konsequent für die Grundrechte der im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen einsetzt.
Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat man uns politisch und finanziell schaden wollen: Zweieinhalb Jahre lang durfte Doña Carmen e. V. keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden mehr ausstellen. Zweieinhalb Jahre mussten wir mit Verunsicherung im Hinblick auf unsere finanzielle Existenz leben und Nachteile in Kauf nehmen. Wir hatten Kosten für Rechtsbeistand.
Wir haben uns allerdings von der Frankfurter Finanzbehörde nicht unterkriegen lassen. Wir haben die Öffentlichkeit informiert und viel Zuspruch erhalten. Wir haben mit offenem Visier für unser Recht gekämpft – und wir haben gewonnen.
Wie das?
Bereits im Oktober 2015 hat Doña Carmen e.V. bei der Finanzbehörde gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Einspruch eingelegt. Nachdem die Behörde sich jedoch 22 Monate lang geweigert hatte, eine Entscheidung zu treffen, hat Doña Carmen e.V. vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel eine „Untätigkeitsklage“ gegen das Finanzamt eingereicht.
Keine drei Wochen später lag endlich die Einspruchsentscheidung des Finanzamts auf dem Tisch. Sie bestätigte erwartungsgemäß die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen. Die Argumentation der Behörde war jedoch derart konstruiert und an den Haaren herbeigezogen, dass Doña Carmen die Frankfurter Behörde erneut vor dem obersten hessischen Finanzgericht verklagte.
Das Finanzamt Frankfurt scheut aber offenbar die Auseinandersetzung vor dem Hessischen Finanzgericht. Noch vor (!) Eröffnung eines Verfahrens vollzog es klammheimlich und ohne Angabe von Gründen (!!) eine 180-Grad-Wende und bestätigt mit Schreiben vom 14. Februar 2018 erneut die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V.: „Der Bescheid vom 25.09.2015 wird aufgehoben.“ „Die Änderung erfolgt auf Grund Ihrer Klage vom 21.09.2017“.
Die bloße Einreichung unserer Klage hat genügt – und der ganze Popanz der Aberkennung der Gemeinnützigkeit brach wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Der Erfolg von Doña Carmen ist auch ein Erfolg der Bewegung für die Rechte von Sexarbeiter/innen.
Denn das Frankfurter Finanzamt erklärte in seiner Einspruchsentscheidung das Eintreten gegen die Diskriminierung von Prostituierten bzw. für die Anerkennung von Prostitution als Beruf als unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Schon diese Argumentation war abenteuerlich. Mehr noch: Wer die Konzessionierung von Prostitutionsstätten, die Registrierung der Sexarbeiter/innen oder den ominösen Kondomzwang bei Prostitution kritisiert, der sollte nach dem Willen der Frankfurter Finanzbehörde seine Gemeinnützigkeit verlieren.
Dieser politische Irrsinn ist nun glücklicherweise vom Tisch.
Doña Carmen e.V. dankt allen Mitstreiter/innen und allen, die in diesen schwierigen Zeiten unsere Aktivitäten weiterhin mit ihren Spenden unterstützt haben. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein Erfolg, den wir alle gemeinsam verbuchen können.
Wir hoffen, dass dieser Erfolg auch den Kampf gegen das Prostituiertenschutzgesetz beflügelt. Dieses Jahr steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von uns initiierte Verfassungsbeschwerde bevor. Sorgen wir auch hier durch öffentlichen Protest dafür, dass die Entscheidung in unserem Sinne ausfällt – für die Grundrechte der Sexarbeiter/innen, gegen eine Politik der Existenzvernichtung der im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
Team von Doña Carmen e.V.