Erläuterungen zur Aktion

„Gib Repression keine Chance!“

(1) ZIEL: DAS GESETZ KIPPEN!

Mit der Aktion „Gib Repression keine Chance – Das Prostituiertenschutzgesetz muss weg!“ gibt Doña Carmen e.V. Sexarbeiter/innen zwei Empfehlungen. Wenn diese Empfehlungen von möglichst vielen befolgt werden, besteht die Chance, soviel Sand ins Getriebe zu streuen, dass das Prostituiertenschutzgesetz kippt.

(2) ANLASS DER AKTION

Wenn am 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft tritt, beginnt eine neue Ära der Entrechtung von Sexarbeit. Prostituierte werden gemäß dem Gesetz zwangsgeoutet und registriert, zwangsberaten und dabei ausgeforscht. Man stiehlt ihnen ihre Zeit. In der Sexarbeit darf man nur noch mit ‚Hurenpass‘ arbeiten, den man ständig mit sich führen muss. Bevor man in Hamburg, Berlin oder Stuttgart arbeitet, sind die Daten schon vor Ort. Sie führen ab jetzt ein Eigenleben. Sexarbeiter/innen werden jetzt „gläserne Prostituierte“.

Ärztinnen in Gesundheitsämtern, Mitarbeiter/innen der neu geschaffenen „zuständigen Behörde“, Polizisten und Bordellbetreiber, die den mit Lichtbild versehenen Hurenpass kontrollieren dürfen – das ist die neue Infrastruktur der staatlichen Überwachung von Sexarbeit.

(3) VERFASSUNGSWIDRIGE GRUNDRECHTS-EINSCHRÄNKUNGEN

Unter dem Vorwand des „Schutzes“ werden durch das Prostituiertenschutzgesetz Grundrechte von Sexarbeiter/innen unzulässig eingeschränkt. Eingeschränkt werden

Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“)
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“

durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, die es zuletzt 1939 unter den Nazis gab; durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) durch Kondomzwang exklusiv in der Prostitution:

Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“)
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich…“

mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung (Einbeziehung von Landespolizeibehörden in Zuverlässigkeitsprüfung, durch „jederzeitige“ Überwachung, durch Überwachung von „Personen“, die nicht Gewerbetreibenden sind (Sexarbeiter/innen und ihre Kunden)

 

Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“)
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen…“

durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung

Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“)
„Die Wohnung ist unverletzlich…“

durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…)

(4) HEUCHELEI

Man sagt, man sei besorgt um die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen in der Prostitution. Aber man knebelt sie mit lückenloser Fremdbestimmung. Man predigt „Schutz“ – in Wirklichkeit aber geht es um die Ausweitung behördlich-polizeilicher Kontrolle gegenüber Sexarbeiter/innen und allen anderen Menschen im Bereich der Prostitution.

Angeblich will man Sexarbeiter/innen vor ‚Ausbeutung‘ schützen. Doch das ist pure Heuchelei. In Deutschland sind allein 8 Mio. Menschen Niedrigverdiener. Deutschland hat nach den drei baltischen Staaten, nach Rumänien, Polen und Zypern den 7-größten Niedriglohnsektor in der EU. 2016 ist in Deutschland die Zahl der Erwachsenen mit „hoher Überschuldung“ auf über 4 Millionen angewachsen. Gleichzeitig ist die Zahl der Millionäre in Deutschland auf 1.198.700 gestiegen. Allein 36 Milliardäre besitzen hierzulande so viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung.

Lachhaft zu glauben, es ginge der politischen Klasse, die all das zu verantworten hat, im Ernst um die Abschaffung der Ausbeutung in der Prostitution.

(5) WORUM ES DEM ‚PROSTSCHG‘ WIRKLICH GEHT

Worum es wirklich geht, ist die systematische Einschränkung der Beschäftigungs-möglichkeiten von Sexarbeiter/innen durch Einführung einer „Erlaubnispflicht“ für Prostitutionsstätten. Viele Betriebe werden schließen und durch Auflagen in den Ruin getrieben. Prostitution soll eingedämmt und Prostitutionsmigrantinnen aus Deutschland ferngehalten werden.

Dazu ist der politischen Klasse jedes Mittel recht. Auch die verfassungswidrige Einschränkung eurer Grundrechte. Demütigung, Schikane, Entrechtung und Sanktionen: Das wird der Alltag von Sexarbeiter/innen unter dem neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ sein.

(6) WEG MIT DEM „PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ“

Sexarbeiter/innen müssen ihrer Entrechtung nicht tatenlos zusehen. Doña Carmen e.V. ist dabei, eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Diese Verfassungsbeschwerde wird unterzeichnet von mutigen Sexarbeiter/innen, von Bordellbetreiber/innen und von Prostitutionskunden.

Eine Klage in Karlsruhe wird aber in der Regel erst nach ein bis zwei Jahren entschieden. Deshalb macht es Sinn, die juristische Auseinandersetzung mit praktischem Widerstand vor Ort zu begleiten. Dafür hat Dona Carmen zwei praktische Vorschläge.

(7) AUSGANGSPUNKT: GESETZES-PARAGRAFEN

Ausgangspunkt unserer Aktion „Ihr könnt uns mal“ ist das Prostituiertenschutzgesetz selbst. Folgende fünf Regelungen sind dabei maßgeblich:

  • Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes muss sich jede Sexarbeiterin ab 1. Juli 2017 bei einer „zuständigen Behörde“ ihrer Gemeinde anmelden.Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes soll sie dabei die Länder oder Kommunen nennen, „in denen die (Prostitutions-)Tätigkeit geplant ist“.
  • Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes hat die zuständige Behörde „die bei der Anmeldung angegebenen Länder oder Kommunen“ in die Anmeldebescheinigung aufzunehmen.
  • Nach § 34 Abs. 6 des Gesetzes muss die „zuständige Behörde“ der Sexarbeiter/in deren Daten aus der Anmeldung an alle von ihnen bei der Anmeldung angegebenen zukünftig geplanten Tätigkeitsorte übermitteln.
  • Nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes kann die Anmeldebescheinigung auf einen „Aliasnamen“, also auf einen von der Sexarbeiterin selbst frei gewählten Künstlernamen ausgestellt werden.
  • Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes muss die zuständige Behörde der Sexarbeiter/in spätestens 5 Werktage nach der Anmeldung die entsprechende Bescheinigung („Hurenpass“) ausstellen: „Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person innerhalb von fünf Werktagen eine Anmeldebescheinigung aus.“

(8) ZWEI EMPFEHLUNGEN VON DONA CARMEN

Die Entscheidung, ob eine Sexarbeiterin das neue Gesetz befolgt oder nicht befolgt, können wir ihr nicht abnehmen. Aber wir möchten all denen, die sich genötigt sehen, das Gesetz zu befolgen, folgendes empfehlen:

EMPFEHLUNG Nr. 1

Info: Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes müssen Sexarbeiter/innen sich ab 1. Juli 2017 bei einer „zuständigen Behörde“ ihrer Gemeinde anmelden. Nach § 4 Abs. 1 sollen sie dabei die Länder oder Kommunen nennen, „in denen die (Prostitutions-)Tätigkeit geplant ist“.

Empfehlung: Da Sexarbeiter/innen vorher nicht genau wissen können, in welchen Kommunen sie in Zukunft arbeiten werden, empfehlen wir:

Bei der Anmeldung sicherheitshalber alle 11.050 deutschen Kommunen als zukünftige Tätigkeitsorte angeben!

Eine entsprechende Liste aller Kommunen Deutschlands findet man auf der Website von Doña Carmen www.donacarmen.de. Also: die Liste downloaden, ausdrucken, zur Anmeldung mitnehmen und dort den Behörden geben. Fertig!

Begründung:
Um bei den Behörden keine langatmige Routine aufkommen zu lassen und eine kontraproduktive Automatisierung von Überwachung im Ansatz zu unterbinden, werden die auf der Website von Doña Carmen den Sexarbeiter/innen unterschiedliche Listen zur Verfügung gestellt, die Sie nach Belieben downloaden können.

EMPFEHLUNG Nr. 2

Info: Nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes kann die Anmeldebescheinigung auf einen Aliasnamen, also auf einen von der Sexarbeiterin frei gewählten Künstlernamen ausgestellt werden. Dieses Recht sollte man in Anspruch nehmen.

Empfehlung: Da Sexarbeiter/innen das Recht haben, einen Aliasnamen frei zu wählen, empfehlen wir:

► Alle sollten den Namen „Alice Schwarzer“ wählen.

Es ist wichtig, nicht irgendeinen Namen, sondern dass unbedingt alle den gleichen Künstlernamen wählen.

Begründung: Die für Prostitution „zuständigen Behörden“ leiden unter Kontrollwahn. Sie degradieren Sexarbeiter/innen zu einem Objekt der Überwachung. Es ist eine Frage der Selbstachtung und Würde, das nicht widerstandslos hinzunehmen. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Wenn viele Sexarbeiter/innen bei ihrer Anmeldung für die Aufnahme in den Hurenpass sämtliche deutschen Kommunen nennen, sprengt dies die Ressourcen der staatlichen Bürokratie. Diesen Effekt hat der deutsche Gesetzgeber selbst zu verantworten. Denn er will ja unbedingt so viele Daten wie möglich.

Man stelle sich vor: Die Polizei kontrolliert ein Bordell, und auf dem Hurenpass heißen alle Sexarbeiter/innen „Alice Schwarzer“. Wird das der Polizei gefallen? Nein. Es wird ihnen ihren Kontrollwahn verleiden. Und das ist gut so.

(9) DIE FOLGEN AM BEISPIEL FRANKFURT/MAIN

(1) In Frankfurt arbeiten insgesamt rund 2.000 Sexarbeiter/innen.

(2) Nehmen wir an, nur jede 4. Frau beteiligt sich an der Aktion „Ihr könnt mich mal“ und handelt nach den Empfehlungen von Doña Carmen, so wären das 500 Frauen.

(3) Wenn 500 Frauen beantragen, jeweils rund 11.050 Kommunen in ihren Hurenpass eintragen zu lassen, so sind das rund 5,5 Mio. Eintragungen, die die zuständige Behörde allein in Frankfurt in den Hurenpässen vornehmen muss. Wir wünschen den Mitarbeiter/innen der Behörde viel Vergnügen!

(4) Gemäß § 34 Abs. 6 muss die zuständige Behörde die Daten aus der Anmeldung an alle zuständigen Behörden der von den Prostituierten angegebenen Tätigkeitsorte übermitteln! Nun ist nach Art. 297 EGStGB aufgrund von Sperrgebietsverordnungen nicht in allen 11.050 Kommunen die Prostitution erlaubt. Tatsächlich dürfte dies nach Berechnungen von Doña Carmen nur in rund 500 Kommunen bundesweit der Fall sein. Die zuständige Behörde in Frankfurt müsste also zusätzlich an 500 Orte die Daten von 500 Frauen übermitteln. Das heißt: Die Behörde müsste 250.000 Emails versenden bzw. 250.000 Klicks mit entsprechenden Zuordnungen von Namen in einer Registrierungs-Datenbank vornehmen lassen!

(5) Nicht nur das: Die 250.000 Emails müssen auch in den anderen Orten verarbeitet werden. Wir wünschen auch den dortigen Behördenmitarbeitern viel Vergnügen!

(6) Die Mitarbeiter/innen der Frankfurter Behörde müssten allerdings vor dem Versenden aus den jeweils angegeben 11.050 Kommunen diejenigen Orte herausfiltern, die die jeweilige Sexarbeiterin angibt und an denen die Prostitution erlaubt ist. Um bei der Behörde keine unnötige Routine und keinen Automatismus aufkommen zu lassen, werden die auf der Website von Doña Carmen vorhandenen Listen mit deutschen Kommunen zum Download immer leicht variiert. Damit gestaltet sich das Herausfiltern der jeweils ca. 500 Orte, an denen die Prostitution erlaubt ist, für die Behörde zu einem zeitraubenden Akt. Das kommt davon, wenn man sich als Behörde übernimmt.

(7) Damit nicht genug: Wenn jede vierte der rund 200.000 Sexarbeiter/innen in Deutschland bei der Anmeldung – wie wir doch hoffen – den Plan hegt, auch in der Mainmetropole der Sexarbeit nachzugehen, kommen weitere 50.000 zusätzliche Mails an die Adresse der in Frankfurt für Prostitution zuständigen Behörde. Auch das will bearbeitet sein. Wir wünschen allseits viel Vergnügen!

Das Fazit: In den größeren Städten wird sich sehr schnell ein bürokratisches Chaos einstellen. In München, Hamburg und Berlin dürfte das Chaos noch um ein Vielfaches höher sein als in Frankfurt. Wir haben 22 Städte mit über 300.000 Einwohner in Deutschland.

Wenn in Deutschland im Schnitt 2,5 Sexarbeiter/innen auf 1.000 Einwohner kommen, so sind es in den genannten 22 größten Städten mit insgesamt 16,5 Mio. Einwohnern allein 40.000 dort tätige Sexarbeiter/innen. Würde es gelingen, in diesen größeren Städten das System „ProstSchG“ lahmzulegen, wäre es mit dem Gesetz und seiner Umsetzung schnell vorbei.

(10) FOLGEN AUF BUNDESEBENE

Wenn nur jede vierte der insgesamt rund 200.000 Sexarbeiter/innen in Deutschland an der Aktion „Gib Repression keine Chance!“ teilnimmt, dann müssen die Behörden hierzulande

► mehr als 550 Millionen Eintragungen in den Hurenpässen vornehmen!
► weitere 25 Millionen Emails an zukünftige Tätigkeitsorte versenden!
► und damit insgesamt 50 Millionen Verwaltungsakte tätigen!

Wenn jede zweite Sexarbeiterin mitmachen würde, wären es 1,1 Milliarden Eintragungen, 50 Millionen Emails und 100 Millionen Verwaltungsakte…

All das übersteigt die Ressourcen der Behörden in Deutschland. Und das ist gut so.

(11) SECHS VORTEILE DER AKTION

LEGAL: Alle 11.050 Kommunen anzugeben und sich den Künstlernamen „Alice Schwarzer“ zuzulegen, ist vom Gesetz gedeckt und somit völlig legal.

ZEITSPAREND: Wer gleich alle Kommunen angibt, vermeidet es, beim nächsten Ortswechsel zwecks nachträglicher Eintragungen wieder zur Behörde gehen zu müssen.

► VERNÜNFTIG: Das Eintragen aller Orte entspricht dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz). Was einem rechtlich zusteht, sollte man sich nicht nehmen lassen.

► OHNE VIEL AUFWAND: Die Liste aller deutschen Kommunen kann man von der Doña-Carmen-Website www.donacarmen.de in verschiedenen Versionen (alle leicht variiert) passend herunterladen und ausdrucken. Und zur Anmeldung muss man ohnehin gehen.

► KEINE NACHTEILE: Die Teilnahme an der Aktion hat praktisch keine Nachteile. Denn erstens ist es das vom Staat eingeräumte Recht der Sexarbeiter/innen, so zu handeln. Und die Aushändigung der Hurenpässe darf die Behörde nicht verzögern. Denn nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes muss die zuständige Behörde der Sexarbeiter/in spätestens 5 Werktage nach der Anmeldung die entsprechende Bescheinigung („Hurenpass“) ausstellen. Sollten Behördenmitarbeiter dennoch mit Schikanen reagieren, setzen sie sich ins Unrecht. Man kann mit einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzklagen antworten.

► EINFACH & GUT: Die Aktion ist der einfachste Weg, dafür zu sorgen, dass die Behörden in ihrem Datenmüll ersaufen. So kann man das Gesetz praktisch kippen. Keiner hat bislang eine bessere Idee. Die Verantwortung für diese Aktion trägt allein der Staat. Wer ein Über-wachungs-Bürokratie-Monster-Gesetz in die Welt setzt, darf sich über die Folgen nicht wundern.

(12) IST MIT GEGENWIND ZU RECHNEN?

Natürlich! Da hinter dem Prostituiertenschutzgesetz ein ganz spezielles Interesse steht, nämlich die Prostitution einzudämmen und ihre Ausübung durch Abschreckung massiv und unter Bruch von Grundrechten weitestgehend zu unterbinden, sollte man nicht so naiv sein zu glauben, es würde keinen Widerstand von staatlicher Seite, von Seiten der Behörden und seitens der Öffentlichkeit geben.

Angefangen vom kleinen Beamten, der als Mitarbeiter der für Prostitution zuständigen Behörde durch die Aktion zusätzliche Arbeit auf sich zukommen sieht, bis hin zu öffentlichen Reaktionen, die den Sexarbeiter/innen die Schuld an der schleppenden Umsetzung des Gesetzes in die Schuhe schieben werden – mit all dem dürfte zu rechnen sein.

Dabei ist klar: Ausgangspunkt und Ursache des ganzen Schlamassels ist das elende Gesetz selbst, nicht die Sexarbeiter/innen und ihre Aktivitäten.
(13) WORUM ES DONA CARMEN GEHT

Unsere Aktion „Gib Repression keine Chance! – Weg mit dem Prostituierten-schutzgesetz“ ist legitimer Ausdruck von Widerstand gegen ein Gesetz, das unter dem durchsichtigen Vorwand des „Schutzes“ von Sexarbeiter/innen die Sexualmoral in repressiver Weise reguliert, unterschiedliche Lebensentwürfe diskriminiert, Frauen in der Prostitution stigmatisiert und ihre Grundrechte mit Füßen tritt.

Es geht uns darum, ein Gesetz, dass zahllosen Frauen Leid zufügt, im Ansatz zu stoppen. Wir sind nicht interessiert an einer Optimierung der Umsetzung dieses Gesetzes. Wir sind daran interessiert, es mit seinen eigenen Mitteln zu Fall zu bringen und zu kippen.

Wir sagen ganz klar „Nein!“ zum Prostituiertenschutzgesetz. Dieses Gesetz muss weg. Aber das heißt nicht, dass wir lediglich ‚Nein‘ sagen können und keine konstruktiven Vorstellungen haben.

Es geht uns nicht darum, mit Klamauk einen rechtsfreien Raum zu schaffen, sondern darum, die rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Berufen zur Richtschnur einer den Betroffenen gerecht werdenden Reglementierung des Prostitutionsgewerbes zu machen.