„Hotspot“-Regelung gekippt:

Bordelle in Hessen wieder geöffnet!

Einen Monat nach Beginn der Schließung von Bordellen und Prostitutionsstätten in Hessen, sind diese ab heute, dem 7. Februar 2022, in ganz Hessen wieder geöffnet.

Grund für die Schließung der Bordelle war eine absurde „Hotspot-Regelung“ in § 27 der letzten hessischen Corona-Verordnung, die von der Landesregierung nach heftiger Kritik nun endlich gestrichen wurde. Absurderweise orientierte sich diese „Hotspot“-Regelung ausschließlich an der 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen.

Während die Zahl der Corona-Fälle und damit die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neu-Infektionen unter der milderen Omikron-Variante erwartungsgemäß rasant in die Höhe schnellte, entwickelten sich die für die Überlastung des Gesundheitswesens maßgeblichen Covid-19-Indikatoren anders: Während die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen seit Ende Dezember 2021 um das 8,4-fache anstieg, erhöhte sich die Corona-Hospitalisierungsrate lediglich moderat um den Faktor 0,8. Die Zahl der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten sank in der gleichen Zeit um 25 % und die Zahl der durchschnittlichen Todesfälle pro Tag (7-Tage-Mittelwert) liegt derzeit auf dem Stand Ende Dezember, als die vierte „Delta“-Welle ihren Tiefpunkt erreicht hatte. Dieser offenkundigen Entkopplung der Covid-19-Indikatoren hat die Hessische Landesregierung mit der Hotspot-Regelung nicht Rechnung getragen.

Die von der Landesregierung verfügte Schließung von Prostitutionsstätten war also, wie von Doña Carmen zurecht kritisiert, „nicht sachgerecht, nicht verhältnismäßig, nicht erforderlich und nicht geeignet.“ Das hat die Landesregierung nun indirekt eingestanden.

In der Zeit der „Hotspot“-bedingten Bordell-Schließung ist die Zahl der täglichen Neu-Infektionen in Hessen – trotz dieser Schließungen – von 356 (8.1.2022) auf mittlerweile 1.754 (7.2.2022) angestiegen. Sie hat sich also verfünffacht. Deutlicher lässt sich der Unsinn von Bordell-Schließungen während dieser Zeit nicht vor Augen führen.

Die selbstherrlich agierende hessische Landesregierung ließ es sich nicht nehmen, mal eben rund 2.500 Sexarbeiter*innen in ganz Hessen für nahezu drei Wochen in den Lockdown zu schicken. Dass die Grundrechte dieser Berufsgruppe dadurch erneut mit Füßen getreten wurden, schert die von CDU und GRÜNEN geführte Landesregierung offenbar ebenso wenig wie die ökonomische Existenz dieser Menschen.

Nun sind die Prostitutionsstätten in Hessen wieder da, wo sie im Dezember 2021 standen:  Mit „2G+“-Zugangs-beschränkungen für das Prostitutionsgewerbe werden Geimpfte und Genesene schikaniert und Ungeimpfte weiterhin von sexuellen Dienstleistungen ausgeschlossen. Anstatt auf „3G“ zu setzen, wird durch „2G+“ die für Sexarbeiter*innen überlebenswichtige prostitutive Infrastruktur möglichst lange unter Druck gesetzt und tendenziell zur Disposition gestellt.

Lediglich acht Bundesländer verlangen gegenwärtig von Prostitutionskunden „2G+“. Dazu zählt Hessen. Sechs Bundesländer dagegen praktizieren kundenfreundlichere Modelle auf Grundlage von „2G“ bzw. „3G“. Daran will Hessen sich offenbar nicht orientieren.

Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung müssen Prostitutionsbetriebe in Hessen nach wie vor eine datenschutzrechtlich hochproblematische Kontaktdaten-Nachverfolgung praktizieren. In Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und jetzt zuletzt in Rheinland-Pfalz ist sie im Bereich Prostitution bereits abgeschafft. Nicht so in Hessen.

Hier indes verlangt man gemäß § 26 Abs. 3 Hessische Corona-Verordnung von Sexarbeiter*innen, die auf der Straße arbeiten, die Erstellung und Umsetzung eines „Hygienekonzepts“, das „das besondere Infektionsrisiko der angebotenen Dienstleistung berücksichtigt“! Deutlicher kann man die eigene Weltfremdheit und seine Verachtung von Prostituierten nicht dokumentieren.

Ihr öffentlich zur Schau gestellter Zynismus scheint dieser Landesregierung allemal wichtiger als der Respekt vor Grundrechten und die Erarbeitung tragfähiger Lösungen – auch für das Prostitutionsgewerbe.