Intransparenz als Leitprinzip:

„Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“ dokumentiert das Elend bundesdeutscher Prostitutions-Statistik

von Doña Carmen e.V.
(Februar 2021)

TEIL II

Am 31. Mai 2020 – mitten in den aufgewühlten Zeiten der Corona-Krise – veröffentlichte das Bundesfamilienministerium einen von der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommenen „Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“. Laut Bundesregierung sind die mit dem „Zwischenbericht“ vorgelegten Daten „belastbar und solide“. Sie ließen erkennen, dass der mit dem Prostituiertenschutzgesetz intendierte Schutzzweck erreichen werde. Ein kritischer Blick in den „Zwischenbericht“ zeigt jedoch: Er ist rundum misslungen und aufgrund durchgängiger Intransparenz eine einzige Zumutung.

02 ZWISCHENBERICHT PROSTSCHG -TEIL 2-1

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