Kahlschlag im Prostitutionsgewerbe

80 % weniger Prostitutionsstätten im Frankfurter Stadtgebiet seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes

Vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) gab es in Frankfurt nach städtischen Angaben 168 Prostitutionsgewerbe, die der Stadt nach den Kriterien des ProstSchG als erlaubnispflichtig galten. Acht Jahre später sind die ursprünglich 168 Prostitutionsstätten auf nunmehr 35 genehmigte Prostitutionsgewerbe zusammengeschmolzen (- 79,2 %). Die Stadt Frankfurt und die ihr unterstellte Ordnungsbehörde leisten mit ihrer Schließungspolitik gegenüber Prostitutionsgewerben aktive Beihilfe zur Illegalisierung von Sexarbeit und zur Aushöhlung der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit von Sexarbeiter*innen.

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FRANKFURT -Kahlschlag im Prostitutionsgewerbe