PRESSEMITTEILUNG

Prostituiertenschutzgesetz:
Expert*innen-Kommission bunkert sich ein

Heute, am 24.11.2025, findet unter Vorsitz von Prof. Dr. Tillmann Bartsch (KFN) die konstituiertende Sitzung der Expert*innen-Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) statt.

Die Expert*innen-kommission zum ProstSchG tagt ohne Vertreter*innen der von der Gesetzesreform direkt Betroffenen und ohne ausgewiesene Kritiker des ProstSchG und der vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) vorgelegten Evaluation.

Doña Carmen e.V, hat eine umfassend begründete, kritische “Gegen-Evaluation” zu dem vom KFN vorgelegten Abschlussbericht veröffentlicht.

https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Die-Gegen-Evaluation-LR_290825.pdf

und seine Mitarbeit an der Expert*innen-Kommission angeboten. Bundesfamilienministerin Prien befand es nicht einmal für nötig, darauf in irgendeiner Form zu reagieren.

Die jetzt bekannt gewordene, haarsträubende Zusammensetzung der 12-köpfigen Experten*innenkommission – ausschließlich Juristen*innen, Polizisten*innen, Staatsanwälte, dazu zwei Personen mit katholischem Hintergrund und Beratungserfahrung – macht deutlich, dass Prostitution entgegen den empirisch erkennbaren Entwicklungen in stigmatisierender Weise erneut mit Kriminalität in Zusammenhang gebracht wird und es Sexarbeiter*innen wieder mal an den Kragen gehen wird.

Die Gefahr, dass eine im Abschottungsmodus agierende Expert*innen-Kommission auf diese Weise leicht zum Spielball dubioser Interessen und politischer Einflussnahme wird, liegt auf der Hand.

Als alarmierend wertet Doña Carmen die Tatsache, dass bereits der vom KFN vorgelegte Evaluations-Abschlussbericht zahlreiche Empfehlungen an die Politik vorträgt, die von den empirischen Befunden der Evaluation gar nicht gedeckt sind. Hier wird schon im Vorfeld eine gezielte politische Einflussnahme im Widerspruch zu wissenschaftlicher Seriösität deutlich.

  • So erweist sich die KFN-Empfehlung einer Überprüfung aller 18- bis 21-jährigen Sexarbeiter*innen auf mögliche “Störungen” ihrer Geistestätigkeit und auf ihre “psychosexuelle Reife” als ein durch nichts gerechtfertigter Vorschlag. Er pathologisiert Sexarbeiter*innen und zielt einzig und allein darauf ab, sie durch noch mehr Erniedrigung und Demütigung von der Aufnahme einer legalen Berufstätigkeit abzuhalten.
  • So zielt die KFN-Empfehlung einer Digitalisierung des Hurenpasses (“Anmeldebescheinigung”) in Verbindung mit der ebenfalls vorgeschlagenen Einführung einer Erlaubnisprlicht für Online-Plattformen, auf denen Sexarbeitende ihre Dienstleistungen anbieten, auf eine digitale Rundum-Kontrolle, die umfassende Bewegungsprofile der einzelnen Sexarbeiter*innen ermöglicht. Zweck dieser Maßnahmen ist nicht etwa die gern als Vorwand angegebene “Kriminalitätsbekämpfung”. Denn für Kriminalität auf Online-Plattformen für Sexarbeit hat die KFN-Evaluation nicht den geringsten Nachweis erbracht. Ziel ist vielmehr eine moralpolitisch motivierte, weitere Eindämmung von Prostitution durch Angebotsreduzierung.

Vor diesem Hintergrund macht die mit der vollkommen einseitigen Zusammensetzung der Expert*innen-Kommission deutlich werdende Ausgrenzung von Betroffenen und Kritikern des bisherigen rechtlichen Umgangs mit Prostitution durchaus Sinn.

Der entscheidende Schritt, um den seit zwei Jahrzehnten bestehenden Reformstau in der bundesdeutschen Prostitutionspolitik produktiv aufzulösen, wird damit absehbar ein weiteres Mal vertagt. Denn die Legalisierung von Prostitution auf Grundlage einer rechtlichen Gleichbehandlung des Berufs Prostitution mit anderen Erwerbstätigkeiten wird nicht einmal ins Auge gefasst. Erneut werden Chancen verspielt – auf Kosten und auf dem Rücken von Sexarbeiter*innen.

Die jetzt eingesetzte Expert*innen-Kommission stellt damit lediglich die Komparsen für die Neu-Aufführung eines Trauerspiels, das – schon mehrfach inszeniert – stets kläglich gescheitert und zurecht für untauglich befunden worden ist.