BesD driftet nach rechts

Wie Johanna Weber den BesD ins Abseits führt

Katze aus dem Sack: Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) macht sich für die gescheiterte Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen stark

Als Eintrittskarte und Unterwerfungsgeste mit Blick auf die erhoffte Teilnahme an der Prien’schen Evaluations-Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) kommt die späte Befürwortung der Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen durch die politische Sprecherin des BesD, Johanna Weber, zu spät.

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von ver.di-Landesvorstand Hessen und dem BesD in Frankfurt outete sich Johanna Weber ausgerechnet am „Tag der Gewalt gegen Frauen“ (19.11.2025) als Befürworterin der Sexarbeiter*innen-Registrierung durch die Anmeldepflicht des ProstSchG. Diese sei als positiv und „alternativlos“ zu werten. Daher werde man sie „mittragen“.

Eine 180-Grad-Wende

Anfänglich, so Weber, habe man der KFN-Evaluation noch skeptisch gegenüber gestanden. Diese Haltung habe sich aber mit Blick auf die Inhalte des KFN-Evaluationsberichts geändert. So wurden auf der von rund 50 Teilnehmer*innen besuchten Veranstaltung vom BesD eine Reihe von KFN-Folien präsentiert. Als „Schwäche“ des Anmeldeverfahrens wurde dabei herausgestellt, dass das Verfahren sich als ungeeignet erwiesen habe, „Menschenhandel“ und „sexuelle Ausbeutung“ in der Prostitution aufzuspüren.

Dass diesbezüglich ein Zusammenhang bestehen könnte zur Tatsache, dass die Zahl der „Rotlicht“-Opfer in Deutschland seit einem Vierteljahrhundert dramatisch abgenommen hat (- 84 % seit 2000), kam den BesD-Vertreter*innen jedoch nicht in den Sinn. Und der Gedanke, dass es sich hierbei um seltene Kriminalität handeln könnte, die weder ein Prostituiertenschutzgesetz noch ein prostitutionsspezifisches Sonder-Strafrecht rechtfertigt, lag für den BesD jenseits von Gut und Böse.

Johanna Weber rückte die Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen in ein positives Licht mit Verweis auf den Zuspruch, den das Anmeldeverfahren laut KFN-Abschlussbericht ausgerechnet von Seiten der Sexarbeiter*innen erfahren habe. Das habe sie nachdenklich gemacht. Mit dieser Aussage bestätigte Weber jedoch nur, dass sie den KFN-Bericht entweder immer noch nicht gelesen oder aber nicht verstanden hat. Das, was Johanna Weber in den Bericht hineindeutet, steht dort aber schlicht nicht drin.

Vermutlich aber hatte Johanna Weber nur das Interview mit KFN-Chef Prof. Tilmann Bartsch im Sinn, der sich kürzlich (10.11.2025) wie folgt äußerte:

 „Das Anmeldeverfahren etwa funktioniert in mancherlei Hinsicht ganz gut. Wer als Prostituierte tätig sein will, muss ein Informations- und Beratungsgespräch durchlaufen. Dazu gehört auch eine gesundheitliche Beratung. Beides bewerteten die von uns befragten   Prostituierten und auch Beraterinnen in den Behörden recht positiv, insbesondere was die  Information zu Rechten und gesundheitlichen Präventionsmöglichkeiten betrifft. Und das waren mit die Ziele dieses Gesetzes.“

(vgl. https://www.n-tv.de/panorama/Manche-Narrative-zur-Prostitution-halten-sich-hartnaeckig-ohne-Belege-article26149219.html)

Wie steht es nun um die angebliche Akzeptanz des Anmeldeverfahrens im KFN-Abschlussbericht?

In der maßgeblichen Passage des KFN-Abschlussberichts unter der Überschrift „Einschätzungen von Prostituierten zur gesundheitlichen Beratung und zur Anmeldung“ wurden Sexarbeiter*innen lediglich zum Verhalten der Mitarbeiter*innen in der Beratung sowie zu ausgewählten Aspekten der Beratungen befragt. Vier der insgesamt acht Fragen befassten sich mit dem Mitarbeiter*innen-Verhalten, dass von den befragten Sexarbeiter*innen mehrheitlich als „respektvoll“, „kompetent“ und vorurteilsfrei beschrieben wurde. 70 % bis 85 % der Befragten äußerten sich in diesem Sinne. (vgl. KFN-Abschlussbericht, S. 269)

Daraus lässt sich jedoch keinesfalls der Schluss ziehen, dass das „Anmeldeverfahren“ deshalb schon gut funktioniere oder – wie Weber behauptet – das Verfahren als Ganzes von den Sexarbeiter*innen akzeptiert und positiv bewertet würde. Die Mitarbeiter*innen sind das eine, das Verfahren an sich ist etwas anderes.

Das trifft auch auf die Antworten hinsichtlich der vier weiteren Fragen zu. Dass Sexarbeiter*innen sich von den Behörden-Mitarbeiter*innen mehrheitlich „gut informiert“ fühlten und „nützliche Informationen“ bekamen (65 % bis 77 % sagten, das „trifft eher zu“), dass sie sich wiederholte Beratungen wünschen (55% / 58 %) und die Beratung aus ihrer Sicht mit „wenig Aufwand“ verbunden gewesen sei (56 %) erlaubt für sich genommen keinen Schluss auf die Akzeptanz des gesamten komplexen Anmeldeverfahrens.

Dieses beruht auf einer durchgängigen rechtlichen Ungleichbehandlung, die in keiner Weise Gegenstand der KFN-Fragen an die Sexarbeiter*innen war. Diese rechtliche Ungleichbehandlung macht sich u. a. fest

► an der berufsspezifischen Registrierung (im Widerspruch zu Art 9 Abs. 1 DSGVO);
► an der Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei Behörden vor Aufnahme der Berufstätigkeit; (im Widerspruch zu Art. 8 Abs. 1, Europäische Dienstleistungsrichtlinie);
► am Zwang zur Teilnahme an zwei Beratungen vor Tätigkeitsaufnahme;
► am Zwang zum Besitz und zur Mitführpflicht von Hurenpass und Teilnahmebescheinigung zur Gesundheitsberatung (im Widerspruch zu Art. 16, 2e Europäische Dienstleistungsrichtlinie);
► an der rechtlichen Ungleichbehandlung von 18- 21-jährigen Sexarbeiter*innen (im Widerspruch zu § 828 BGB (Volljährigkeit));
►am Zwang durch einen speziellen Sanktionskatalog im Zusammenhang mit Prostitutionstätigkeit

Zu all diesen Punkten wurden die Sexarbeiter*innen vom KFN natürlich nicht befragt. Von der Schutzgeld-Erpressung im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Anmeldung in acht der insgesamt 16 Bundesländer und der Tatsache, dass sich das Anmeldeverfahren im Widerspruch zum informationellen Selbstbestimmungsrecht als perfekte Daten-Schleuder erweist, hier einmal ganz zu schweigen.

Johanna Weber instrumentalisiert die oben genannten Antworten von Sexarbeiter*innen bzgl. Mitarbeiterverhalten und hinsichtlich Einzelaspekten der ProstSchG-Beratungen, um ihr eigenes Umfallen in der Frage der Sexarbeiter-Registrierung zu kaschieren. Das Mindeste, was dazu zu sagen ist, ist, dass das ganz und gar unwürdig ist.

Im Sauseschritt weg von bisherigen politischen Positionen

Natürlich kommt das nicht völlig überraschend. Bei der Einführung des ProstSchG (2016/17) hatte der BesD sich von seiner zuvor geübten Kritik an der Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe distanziert und die Segel gestrichen. Jetzt – aus Anlass der Evaluation des ProstSchG – gibt der BesD bei der Frage der Registrierungspflicht von Sexarbeiter*innen klein bei. Man räumt damit Positionen, die man noch in einer Pressemitteilung vom 24. Juni 2025 anlässlich der Veröffentlichung des KFN-Abschlussberichts vollmundig verkündet hatte, in der es noch hieß:

 „Wir fordern die Abschaffung des ProstSchG: ● Abschaffung der Registrierungspflicht für Sexarbeitende“.

(vgl. https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2025/06/24/pressemitteilung-evaluation-prostschg/)

Die Halbwertszeit der Validität von Aussagen des BesD nimmt ganz offenbar rapide ab.

Ausländer raus?

Bereits wenige Tage vor ihrem Frankfurter Coming-out hat sich Johanna Weber im ZDF-Morgenmagazin MoMA einen desaströsen Auftritt geleistet, wo sie sich von Gesundheitsministerin Nina Warken, einer Anfängerin in Sachen Prostitutionsdiskurs, in kürzester Zeit an die Wand spielen ließ. Im Einspieler des ZDF vernahm man von der politischen Sprecherin des Berufsverbands BesD:

„Ein Sexkaufverbot schadet genau denen, die eigentlich Hilfe bräuchten. Hilfsbedürftige  Sexarbeitende können nicht ad hoc einen anderen Job machen und verbleiben unter erschwerten Bedingungen. Die anderen brauchen Rechte, statt einer Kriminalisierung ihrer Kundschaft.“

(vgl. https://www.zdfheute.de/video/zdf-morgenmagazin/moma-duell-verbot-sexkauf-warken-weber-100.html)

Wer hat eigentlich das Recht, Sexarbeitende den beiden Gruppen der „Hilfsbedürftigen“ bzw. Nicht-„Hilfsbedürftigen“ zuzuordnen, wobei für erstere ein Jobwechsel in Frage kommt (natürlich nicht „ad hoc“!) und nur Nicht-„Hilfsbedürftigen“ Rechte zugesprochen werden? Wer sind eigentlich die „Hilfsbedürftigen“, die „nicht ad hoc einen anderen Job machen“ können?

Liegt man gänzlich daneben, wenn man dabei an die oft als „Armutsprostituierte“ titulierten Prostitutionsmigrantinnen denkt? Warum sollten die – sofern sie „hilfsbedürftig“ sind – eigentlich einen anderen Job machen? Warum hilft man ihnen nicht, ihren Job zu machen? So schaffen sich die vermeintlich „anderen“ eine lästige Konkurrenz vom Hals. Die einen bekommen perspektivisch einen neuen Job, die „anderen“ exklusiv „Rechte statt Kriminalisierung ihrer Kundschaft“.

So bedient man unterschwellig den in der Gesellschaft stets virulenten Rassismus.

Ein zu harter Vorwurf? Keineswegs. In der Frankfurter Veranstaltung am „Tag gegen Gewalt gegen Frauen“ saß der BesD zusammen mit den Prostitutionsgegnern des christlichen Rettungsvereins FiM („Frauenrecht ist Menschenrecht“) auf einem Podium. Die FiM-Vertreterin bezeichnete mehrmals die Partner der von ihnen betreuten Prostitutionsmigrantinnen durch die Bank als „Zuhälter“, ohne dass es unter den anwesenden Mitgliedern des BesD auch nur den leisesten Hauch eines Protests gegen diesen unterschwelligen Rassismus gegeben hätte. Passt schon.

Gegenüber dem SWR durfte die neue „Vorstandsvorsitzende des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen“, Nicole Schulze, erst kürzlich (19.11.2025) verkünden:

 „Nur durch aufsuchende Arbeit können Kolleginnen in der Zwangsprostitution oder dem Menschenhandel gesehen und gerettet werden.“ Weiter heißt es: „Wir haben Gesetze in Deutschland, die Menschenhandel unter Strafe stellen. Aber meiner Meinung nach wird das nicht umgesetzt. Die Polizei hat zu wenig Personal, es können keine Kontrollen durchgeführt werden.“

(vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/diskussion-um-prostitution-sexarbeiterin-aus-trier-so-menschen-aus-der-zwangsprostitution-retten-100.html)

So hat jahrelang die Anti-Prostitutions-Nonne Lea Ackermann – Gott habe sie selig – in Rheinland-Pfalz dahergeredet. Jetzt schickt der BesD sich an, diesen Job zu erledigen. Was für eine steile Karriere!

Johanna Weber gegen Revolution

Auf besagter Frankfurter Veranstaltung ätzte Johanna Weber gegen eine Kritikerin ihrer politischen Neupositionierung mit den Worten, „für‘s Revolutionäre“ sei Doña Carmen zuständig. Warum die von Doña Carmen durchbuchstabierte und gut begründete Forderung nach „rechtlicher Gleichbehandlung von Sexarbeit mit anderen Erwerbstätigkeiten“ – eine durch und durch demokratische Forderung der alten Hurenbewegung – plötzlich „revolutionär“ sein soll, erschließt sich nicht.

Richtig ist allerdings, dass die Forderung nach rechtlicher Gleichbehandlung von Sexarbeit und eine Anmeldepflicht nach Art des ProstSchG sich gegenseitig ausschließen. Das weiß Johanna Weber. Die Diffamierung einer stinknormalen demokratischen Forderung als „revolutionär“ sagt nichts zur Sache aus, um die es geht, wohl aber etwas über den rechtskonservativen mindset der politischen Sprecherin des BesD.

Perspektiven

In ihrem unersättlichen Streben nach Anerkennung durch das politische Establishment präsentiert sich die politische Sprecherin des BesD immer mehr als Verwalterin der von ihr offenbar nur noch als Insolvenzmasse begriffenen Überreste einer einstmals mutigen und aufmüpfigen Hurenbewegung. Im Unterschied zum Weber-BesD hat diese Hurenbewegung es seinerzeit aber immerhin erreicht, dass Prostitution hierzulande ein grundrechtlich anerkannter Beruf ist.

Der Widerstand gegen die Registrierungspflicht für Sexarbeitende war 2013/14 der Ausgangspunkt für die Gründung des BesD und für das Engagement vieler Sexarbeiter*innen in dieser Organisation. Jetzt ist der BesD drauf und dran, sich von dieser Tradition zu verabschieden. Das war’s dann.
Die Bewegung für die Rechte von Sexarbeiter*innen braucht aber keine Anbiederung an rechtskonservative Politik und an Prostitutionsgegner*innen auf Kosten der Rechte von Sexarbeiter*innen, sondern einen Neubeginn ohne elenden Opportunismus.