Doña-Carmen-Beschwerde erfolgreich:
Rückbau der KI-gestützten Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel
Im Juni 2025 bat Juanita Henning, Sprecherin des Sexarbeiter*innen-Vereins Doña Carmen e.V., den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Roßnagel, die unverhältnismäßige und aus Sicht des Vereins rechtswidrige KI-gestützte Video-Überwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
Siehe:
https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/01-Brief-an-Datenschutzbeauftragten.pdf
Hintergrund: Die im Bereich Taunusstraße/Elbestraße KI-gestützte Videoüberwachung führt nicht nur dazu, dass die Beratungsstelle von Doña Carmen e.V. einer polizeilichen Rundumüberwachung unterliegt und ohne Video-überwacht zu sein von niemandem mehr betreten werden kann. Die Videoüberwachung umfasst darüber hinaus auch rund um die Uhr die Eingänge der Bordelle Taunussstraße 26, 27, 32, 34, 36, 39 und die Eingänge der Bordelle Elbestraße 42 u. 44, 43, 45, 47 und 55. Die Videoanlage an der Kreuzung Moselstraße / Elbestraße erfasst schließlich die verbleibenden Bordelle in der Moselstraße 36 und 42 – 44.
Die Folge: Das Anbieten und die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen in den nach Prostituiertenschutzgesetz staatlich lizensierten Prostitutionsstätten im Frankfurter Bahnhofsviertel ist nicht mehr möglich, ohne dass Sexarbeiter*innen und ihre Kunden einer 24/7-Video-Überwachung ausgesetzt sind.
Nach vier Monaten teilt der Hessische Datenschutzbeauftragte nun mit, dass er die Beschwerde der Vereinsvorsitzenden und Sprecherin des Vereins, Juanita Henning, mangels „Vollmacht“ (??) bzw. mangels „Beauftragung“ (??) nicht als „datenschutzrechtliche Beschwerde“, sondern lediglich als unverbindliche „Mitteilung“ ansehe.
Gleichwohl habe er das Schreiben des Sexarbeiter-Vereins „zum Anlass genommen, Gespräche mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main zu führen. Im Ergebnis sind Anpassungen der Ausblendungen von Privatzonen im Bereich der genannten Straßen vorgenommen worden.“
(Schreiben des Hessischen Datenschutzbeauftragten vom 28. 10.2025)
Ansonsten gibt sich der Hessische Datenschutzbeauftragte erkennbar wortkarg und zugeknöpft: Um „Näheres in Erfahrung zu bringen“ müsse Doña Carmen sich an das Frankfurter Polizeipräsidium wenden und dort selbst nachfragen, was die Ankündigung des Hessischen Datenschutzbeauftragten konkret zu bedeuten habe. Das werden wir tun.
Den ganz und gar befremdlichen Stil des Abbügelns von Beschwerden, der kryptischen Verlautbarungen und des Verweises an andere staatliche Einrichtungen, um nähere Auskünfte zu offenbar erfolgten „Anpassungen der Ausblendungen von Privatzonen im Bereich der genannten Straßen“ zu erhalten, wertet Doña Carmen e.V. als wenig auskunftsfreundlich und unnötig intransparent. Bürgernähe sieht anders aus.
Da die genannten „Anpassungen“ bzw. „Ausblendungen“ aufgrund der Beschwerde der Sprecherin von Doña Carmen e.V. erfolgt sind, wertet der Verein das als einen Erfolg im Kampf gegen rechtswidrige Ausspähungen und Überwachungsmaßnahmen. Da schwer vorstellbar ist, dass die Frankfurter Polizei aus ‚good will‘ gegenüber dem Sexgewerbe den Aktionsradius ihrer Videoüberwachung von sich aus einschränkt, dürfte der Vorgang ein Eingeständnis sein, dass die bisherige Praxis der Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel nicht auf einer rechtskonformen Grundlage beruhte.
Bekanntlich verbietet Art. 9 Abs.1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich die Verarbeitung von „Daten zum Sexualleben“. („Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.“)
Doña Carmen e.V. erwartet sowohl von der Stadt Frankfurt als Eigentümerin der so genannten „Videoschutzanlagen“, als auch von der Frankfurter Polizei als deren alleinige Nutzerin eine unmissverständliche, klare und eindeutige Positionierung dahingehend, dass sich Maßnahmen zur Sicherheit am geltenden Recht orientieren und nicht im rechtsfreien Raum erfolgen.
Der Verein Doña Carmen e.V. wird im Interesse seiner Mitarbeiter*innen und Vereinsmitglieder, sowie im Interesse der in Frankfurt tätigen Sexarbeiter*innen und ihrer Kunden auch weiterhin zusammen mit den Datenschützern Rhein Main (ddrm) die Problematik der (KI-gestützten) Videoüberwachung im Auge behalten.
ANTWORT DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER_000223

