Anti-Prostitutionsgesetz verabschiedet
– Das Ende der Heuchelei
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat der Deutsche Bundestag am gestrigen späten Abend den von CDU/CSU und FDP vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ verabschiedet. Die Umsetzung der prostitutionsfeindlichen EU-Richtlinie 2011/36/EU war der willkommene Anlass für eine massive Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf freie Berufsausübung in der Prostitution.
Entgegen der offiziellen Sprachregelung geht es bei dem Gesetz nicht um eine „gewerbe-rechtlichen Gleichstellung“ von Prostitution, sondern um eine gewerberechtlich kaschierte Fortsetzung und Ausweitung der Diskriminierung von Sexarbeit in der Prostitution. Statt auf mehr Rechte für Sexarbeiter/innen setzt man ohne sachlichen Grund auf mehr behördlich-polizeiliche Kontroll- und Überwachungsbefugnisse gegenüber den Betroffenen.
Entgegen der offiziellen Sprachregelung geht es auch nicht um den Schutz von Opfern des so genannten „Menschenhandels“, sondern um eine Kombination von Prostitutions-gegnerschaft mit Migrationsabwehr. Im Vorfeld der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU für Rumänien und Bulgarien wird die Bekämpfung der so genannten Armutsmigration und der Migrantinnen auf allen Ebenen forciert.
Die Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung im Namen der Kriminalitätsbekämpfung und des „Opferschutzes“ ist blanker Hohn. Denn laut offizieller Kriminalstatistik sinkt die Zahl der Opfer kontinuierlich: von 776 (2002) auf 58 (2012) mutmaßliche Opfer jährlich bei §180a StGB „Ausbeutung von Prostituierten“; von 793 (2002) auf 267 (2012) mutmaßliche Opfer jährlich bei §181a StGB („Zuhälterei“); von 988 (2002) auf 642 (2012) mutmaßliche Opfer bei §232 StGB („Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung“). Von real gestiegenen „kriminellen Begleiterscheinungen“ der Prostitution, die eine Verschärfung des Umgangs mit Prostitution rechtfertigen würden, kann mithin keine Rede sein. Die Opferschutz-Rhetorik wird instrumentalisiert zum Zwecke des Abbaus der Rechte von Sexarbeiter/innen in der Prostitution. Denn die verschärfte Überwachung der Prostitutionsstätten zielt auf die Registrierung der Sexarbeiter/innen.
Dass die Einstufung von Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige Gewerbe“ eine „Verbesserung der Rahmenbedingungen für in der Prostitution tätige Personen“ zur Folge haben soll, entspricht der Logik eines autoritären Überwachungsstaates. Mit dem neuen Anti-Prostitutionsgesetz werden nicht mehr Opfer von „Menschen-handel“ identifiziert, wohl aber Prostitutionsstätten in die Knie gezwungen und geschlossen.
Nach bloß 11 Jahren ist damit das Versprechen einer „Anerkennung von Prostitution“ vom Parlament gebrochen worden. Das Prostitutionsgesetz von 2002 erweist sich als Betriebsunfall in der deutschen Prostitutionspolitik. Die Heuchelei hat ein Ende.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Partei Bündnis 90 / Die Grünen, die am gestrigen Abend ihr konservatives Coming-Out in der Prostitutionspolitik hatte. Mit weitergehenden Anträgen zur Genehmigungspflicht von Prostitutionsstätten sowie zur Freier-Bestrafung haben die Grünen den Wettlauf um die schärfsten Regelungen gegen Prostitution und die dort tätigen Frauen populistisch befeuert und versucht, die Regierungsparteien noch rechts zu überholen.
Die jetzige Bundesregierung liefert mit ihrer unsäglichen Anti-Prostitutionspolitik ein starkes Argument für die Schaffung einer selbständigen, parteipolitisch unabhängigen und kämpferischen Organisation von Sexarbeiter/innen.
Doña Carmen e.V. wird den Prozess der Organisierung der Sexarbeiter/innen auch weiterhin unterstützen, um das beschlossene Anti-Prostitutionsgesetz samt allen sonstigen, die Prostitution diskriminierenden Rechtsbestimmungen zu Fall zu bringen.

