CSU-MdB Stephan Mayer hat in der BILD-Zeitung vom 31.01.2012 die 2002 erfolgte Legalisierung von Prostitution als einen „Fehler“ bezeichnet. Er verwies dabei auf eine „neue Studie der EU-Kommission“, die einen Anstieg von Menschenhandel und Zwangsprostitution im Zuge von Prostitutions-Legalisierung bewiesen haben soll. Wie so oft, wenn CSU-Politiker sich mit Wissenschaft schmücken, ist auch in diesem Fall Vorsicht angebracht.
Besagte EU-Studie – ein lediglich 33-seitiges „Diskussionspapier“ – hat sich nämlich längst als pseudowissenschaftliche Pfuschstudie erwiesen, die (1) nachweislich mit veralteten und völlig unbrauchbaren Datensätzen arbeitet, (2) Messungen zu Menschenhandel ohne Bezug auf wirkliche Fallzahlen vornimmt, (3) zur Herkunft von Daten bezüglich Schweden und Deutschland falsche Angaben macht, (4) durch Fälschung früherer Studien Spuren verwischt und (5) einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Prostitutions-Legalisierung und Menschenhandel definitiv nicht geliefert hat – wie die Verfasser/innen Dr. Seo-Young Cho (Universität Göttingen), Prof. Axel Dreher (Universität Heidelberg) und Prof. Eric Neumayer (London School of Economics) selbst einräumen.
(vgl. https://www.donacarmen.de/?p=229)
Für diese pseudowissenschaftliche Hochstapelei sind EU-Gelder im sechsstelligen Bereich in den Sand gesetzt worden. Wenn CSU-MdB Stephan Mayer glaubt, ausgerechnet darauf seine Kritik an der Legalisierung von Prostitution gründen zu müssen, zeugt das von erheblicher Ahnungslosigkeit, nicht aber von Expertenschaft. Als hätte BILD das geahnt, bemüht die Zeitung als weiteren „Experten“ den GdP-Vorsitzenden Polizeimeister Bernhard Witthaut, der mit einer völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung aufwartet: es gäbe heute nicht weniger, sondern mehr Zuhälter. Belege für eine derartige Aussage hat er nicht. Die gibt es nämlich auch nicht, wie jede wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik bezeugt. Wer wie Witthaut erklärt, Zuhälter würden sich infolge des ProstG „jetzt auch noch im Lichte der Legalität sonnen“, betreibt Stimmungsmache und betätigt sich als politischer Brandstifter auf Kosten der in der Prostitution tätigen Frauen.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist Fakt: Mutmaßliche Opfer des Delikts „Ausbeutung von Prostituierten“ (§ 180a StGB) sind von 1.915 im Jahr 2000 auf 56 (!) im Jahr 2010 gesunken. Die Zahl der mutmaßlichen Opfer von „Zuhälterei“ (§181a StGB) sind von 1.304 (2000) auf nunmehr 314 (2010) gesunken. Die mutmaßlichen Opfer von „Menschenhandel“ (§ 232 StGB) sind von 1.197 (2000) auf 761 (2010) gesunken. Die Zahl der gerichtlich erwiesen (nicht nur polizeilich vermuteten) Opfer von „Menschenhandel“ liegt stets bei lediglich rund 150 – 180 pro Jahr. Das ist bezogen auf die hierzulande in der Prostitution tätigen Frauen eine Größenordnung im absoluten Promillebereich und rechtfertigt keine dramatisierenden Kampagnen zur Diskreditierung der Prostitutions-Legalisierung.
Nicht die Legalisierung der Prostitution war ein Fehler, sondern das Prostitutionsgesetz war zu halbherzig und inkonsequent, als dass es hätte erfolgreich sein können.
Doña Carmen e.V. fordert daher einen zweiten Anlauf zur konsequenten Legalisierung von Prostitution – ohne Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung! Wir brauchen keine striktere Reglementierung, keine Konzessionierung von Prostitutionsstätten. Wir fordern mehr Rechte für die Frauen, statt mehr Kontrollbefugnisse für Polizei und Behörden!

