Pressemitteilung – Überforderte Frankfurter Ordnungsbehörde diskriminiert Sexarbeiter/innen

Seit gut einem Jahr ist das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt damit beauftragt, im Zuge der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes an Sexarbeiterinnen Anmeldebescheinigungen auszustellen. Sowohl den Bund, das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt stört es dabei herzlich wenig, dass damit europäisches Recht mit Füßen getreten wird. Denn die Dienstleistungsfreiheit in der EU verbietet es, Dienstleiter/innen der Pflicht zu unterwerfen, „sich von ihren zuständigen Behörden einen besonderen Ausweis für die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit ausstellen zu lassen.“ (Art. 16 Abs. 2e EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG)

Doch damit nicht genug. Sexarbeiter/innen sind per Gesetz verpflichtet, in den Hurenpässen sämtliche Bundesländer und Kommunen anzugeben, in denen sie vorhaben, zukünftig der Prostitution nachgehen. Ein klarer Verstoß gegen die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit. Mittlerweile liegen Doña Carmen e.V. von der Frankfurter Ordnungsbehörde ausgestellte Hurenpässe vor, in denen lediglich „Frankfurt/Main“ als erlaubter Ort für die Ausübung der Prostitution verzeichnet ist – keine weiteren Städte oder Bundesländer.

Migrantische Sexarbeiter/innen – im Glauben, sie hätten nur den Ort angeben müssen, in dem sie gerade tätig sind – wurden von der zuständigen Behörde völlig darüber im Unklaren gelassen, dass sie mit dieser Angabe daran gehindert sind, legal in anderen Städten als Frankfurt der Prostitution nachzugehen. Sie werden so mit behördlicher Billigung getäuscht und in die Illegalität getrieben.

Die betroffenen Frauen sind entsetzt, wenn sie darüber im Nachhinein in der Beratung aufgeklärt werden. Ganz offensichtlich wird es in der Frankfurter Ordnungsbehörde mit dem Dolmetschen bei der Ausstellung von Hurenpässen nicht sonderlich ernst genommen. Das ist eine Folge der am 24.01.2018 in Hessen in Kraft getretenen „Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchGZustV), mit der die Landesregierung es der bei den Kommunen angesiedelten „Gefahrenabwehr“ aufgebürdet hat, das Prostituiertenschutzgesetz umzusetzen. Der Vorteil für die Landesregierung: Im Unterschied zu anderen Bundesländern werden hier die Kosten (z.B. auch die für Dolmetscher/innen) auf die kreisfreien Kommunen abgewälzt.

Den Ärger und das Nachsehen haben die Sexarbeiter/innen. Auf Seiten des Ordnungsamtes ist nicht das geringste Einsehen vorhanden, dass die Zwangsberatung der Betroffenen suboptimal läuft. Im Gegenteil, man bestätigt – so die Auskunft gegenüber Doña Carmen – dass die Ausstellung von Hurenpässen ausschließlich auf ‚Frankfurt/Main‘ gängige Praxis und durchaus kein Einzelfall sei.

In einem anderen Fall hat die Frankfurter Ordnungsbehörde einer Sexarbeiterin trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis einen Hurenpass ausgestellt. Als die Behörde schließlich ihr fehlerhaftes Handeln bemerkte, ging sie mit einer Verwaltungsverfügung und der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Betroffene vor. Dies ist zweifellos rechtens. Doch die Ordnungsbehörde begründete die sofortige Vollziehung der Verfügung „mit Gefahren für die Gesundheit Dritter“: „Kunden können der Gefahr für ihre Gesundheit ausgesetzt werden“, falls der Hurenpass nicht umgehend zurückgegeben werde, heißt es zur Begründung der sofortigen Vollziehung der Verfügung.

Eine derartige „Begründung“ im Kontext von Sexarbeit ist in hohem Maße diskriminierend, zumal die Ordnungsbehörde über keine Kenntnis der gesundheitlichen Verfassung der Betroffenen verfügt. Man lügt sich einfach etwas zurecht. Ob Gedankenlosigkeit oder Bösartigkeit – hier werden in behördlichen Handeln von offenbar unqualifizierten Mitarbeiter/innen gängige Klischees über Prostitution als Infektionsquelle in Umlauf gesetzt und bedient.

So frisst sich mit dem Prostituiertenschutzgesetz im Namen des „Schutzes“ der Betroffenen wieder schleichend die hergebrachte Stigmatisierung und Diskriminierung gegenüber Prostitution ins Bewusstsein der Gesellschaft. Ein überforderter Behördenapparat präsentiert sich als williger Vollstrecker, während der dafür Verantwortliche, Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU), beschönigend von „Erfolgen“ hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes spricht.

Wie es den Betroffenen tatsächlich ergeht, ist den politisch Verantwortlichen gleichgültig.

Der eigentliche Grund dafür liegt nicht in überforderten Behörden, sondern im Gesetz, das sie exekutieren. Es atmet den Geist des Polizei- und Überwachungsstaates. Doña Carmen e.V. fordert die Abschaffung des so genannten Prostituiertenschutz-gesetzes und die Beendigung der Diskriminierung von Sexarbeit.