Statistisches Bundesamt antwortet Doña Carmen e.V.

Weiterhin Dissens über statistische Darstellung erlaubter Prostitutionsgewerbe

Doña Carmen e.V. kritisiert die problematische Darstellung der „Gültigen Erlaubnisse für ein Prostitutionsgewerbe“ durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.

In dieser Statistik werden die nach § 12 ProstSchG erlaubten Prostitutionsgewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung und genehmigtem Betriebskonzept unterschiedslos in einen Topf geworfen mit jenen Prostitutionsgewerben, die lediglich aufgrund einer Übergangsregelung nach § 37 Abs. 4 ProstSchG erlaubt sind, ohne eine bestandene Zuverlässigkeitsprüfung und ein genehmigtes Betriebskonzept vorweisen zu können.

Die politische Implikation einer solchen Darstellung ist offenkundig: Damit wird ein Grad der Umsetzung des umstrittenen Prostituiertenschutzgesetzes vorgetäuscht, der de facto gar nicht erreicht ist.

Doña Carmen e.V. fordert eine differenzierte statistische Darstellung, die Äpfel von Birnen unterscheidet und die bloß angezeigten und vorläufig genehmigten Prostitutionsgewerbe, die bereits vor Juli 2017 bestanden, nicht mit jenen gleichsetzt, die bereits ein umfassendes Erlaubnis-Procedere mit Zuverlässigkeitsprüfung und genehmigtem Betriebskonzept durchlaufen haben. Die Unkenntlichmachung dieses Unterschieds ist keine objektive Darstellung tatsächlicher Verhältnisse im Prostitutionsgewerbe und widerspricht den Vorgaben der „Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz“.

Nachfolgend der Briefwechsel mit dem Statistischen Bundesamt.

01 Offener Brief Dona Carmen

02 Antwortschreiben Statistisches Bundesamt

03 Kritik an Darstellung erlaubter Prostitutionsgewerbe