Doña Carmen e.V. zerlegt CDU/CSU-Antrag für Sexkaufverbot
Am Montag, 23. September 2024, findet eine vom Familienausschuss des Deutschen Bundestags ausgerichtete Anhörung zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein Sexkaufverbot statt (BT-Drs. 20/10384). Darin fordern die christlichen Demokraten
● das Verbot der Nachfrage und des Kaufs sexueller Dienstleistungen („Freierstrafbarkeit“);
● das Verbot des Betriebs sämtlicher Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser etc.);
● das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung;
● sowie das Verbot, aus der Prostitution anderer vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen.
Doña Carmen e.V. hat nun eine vernichtende Kritik an der Verbotspolitik der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt, die auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar ist unter dem Link:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1016960/eee96f52c6318525b130ebf995ae3339/20-13-124h.pdf
Die mit zahllosen Fakten untermauerte Kritik von Doña Carmen e.V. kommt zu dem Schluss, dass die CDU/CSU den Nachweis angeblich „unmenschlicher Zustände in der Prostitution“ schuldig geblieben ist, für deren Beendigung sie ein Sexkaufverbot für unerlässlich hält. Stattdessen bediene man sich „vager Vermutungen, leicht widerlegbarer Behauptungen, windiger Konstruktionen und der Bezugnahme auf zweifelhafte Gewährsleute“, um ihrem Anliegen eine scheinbare Plausibilität zu verleihen.
Doña Carmen wertet den Antrag der Fraktion der CDU/CSU als Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) von Sexarbeiter*innen und ihren Kunden und betrachtet ihn zudem als massiven Versuch einer Aushebelung des Grundrechts der Berufsfreiheit von Sexarbeiter*innen (Art. 12 Abs. 1 GG).
Statt eines weiteren Ausbaus der mittlerweile seit 170 Jahre betriebenen und allenthalben gescheiterten strafrechtlichen Reglementierung von Prostitution bedürfe es endlich einer Legalisierung auf der Grundlage der rechtlichen Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Berufen. An moralisierenden Tugendgesetzen nach Art des ‚Nordischen Modells‘ der Freierbestrafung bestehe hierzulande kein Bedarf, so Doña Carmen. Die CDU/CSU muss von ihrem unsäglichen Antrag Abstand nehmen und ihre Verbotspläne beerdigen, fordert der Verein.
02 Unaufgeforderte Stellungnahme Dona Carmen e.V.
Wir bitten um eine Spende / Please donate !
Frankfurter Sparkasse –
IBAN DE68 5005 0201 0000 4661 66
BIC: HELADEF 1822

