Pressemitteilung: In Deutschland arbeiten 90.000 Sexarbeiter/innen

Doña Carmen e.V. hat eine Studie zur Zahl der in Deutschland tätigen Sexarbeiter/innen vorgelegt. Sie kommt zu dem Schluss, dass es hierzulande maximal rund 90.000 Sexarbeiter/innen gibt. Zahlen wie die von den 400.000 oder 200.000 Sexarbeiter/innen, die angeblich hier in der Prostitution tätig sein sollen, gehören stattdessen ins „Pressemitteilung: In Deutschland arbeiten 90.000 Sexarbeiter/innen“ weiterlesen

In Deutschland arbeiten 90.000 Sexarbeiter/innen

Schätzungen und Schlussfolgerungen aufgrund einer Modellrechnung von Doña Carmen e.V.  März 2020

Abstract
In vorliegender Untersuchung wird nachgewiesen, dass bisherige Annahmen zur Zahl der Deutschland tätigen Sexarbeiter/innen – die Schätzungen schwanken zwischen 200.000 und 700.000 Prostituierte – auf unzulässigen Annahmen beruhen und folglich die gesellschaftliche Realität im Prostitutionsgewerbe verzerren.  ……..
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90.000 Sexarbeiterinnen in Deutschland- DEF

Beschwerde gegen ProstSchG in Straßburg: Gegenvorstellung eingebracht

Gegen die allenthalben auf Kopfschütteln gestoßene Zurückweisung der Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz durch den Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Herrn Potocki, ist nunmehr seitens Rechtanwalt Percy MacLean, der die Kläger/innen in Straßburg vertritt, eine Gegenvorstellung eingereicht worden.

Doña Carmen e.V. veröffentlicht nachfolgend den deutschen und englischen Text der Gegenvorstellung.

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Prostituiertenschutzgesetz: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verweigert Befassung mit Klage gegen Deutschland

Europäische Menschenrechte gelten nicht für Sexarbeiter/innen

Mit der Entscheidung vom 5. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg es abgelehnt, sich mit der dort anhängigen Klage gegen das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (Application no. 8557/19) zu befassen.

Die Entscheidung hat der französische Richter André Potocki allein getroffen. Andere Richter waren nicht involviert. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Begründung für die Weigerung „Prostituiertenschutzgesetz: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verweigert Befassung mit Klage gegen Deutschland“ weiterlesen