Lockdown fällt –
Einschränkung der Grundrechte bleibt!
Am 6. Oktober 2020 hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einer unanfechtbaren Entscheidung (Az. 1 S 1871/20) gegen den erklärten Willen der baden-württembergische Landesregierung die Aufhebung des seit nunmehr sieben Monaten dort geltenden Totalverbots von Prostitutionsstätten verfügt. Diese sollen nun ab dem 12. Oktober 2020 wieder öffnen dürfen.

Das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht sieht in der Aufrechterhaltung des Bordell-Lockdowns eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufsausübung in der Prostitution. „Pressemitteilung – Gericht kippt endlich Bordellverbot in Baden-Württemberg:“ weiterlesen


