Schluss mit Desinformation:

Zig mal Grundsicherung für migrantische Sexarbeiter*innen durchgesetzt!

Seit Ende März 2020, also kurz nach Beginn des ersten Corona-Lockdowns, wird die Beratungsstelle von Doña Carmen e.V. von Sexarbeiter*innen geradezu überrannt. Seitdem suchen Hunderte von ihnen, vorwiegend bulgarischer, rumänischer, thailändischer, dominikanischer, kolumbianischer, aber auch chinesischer Nationalität überwiegend aus dem Rhein-Main-Gebiet sowie aus anderen Teilen des Bundesgebiets unsere Beratungsstelle auf.

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Konkrete Öffnungsperspektive für das Prostitutionsgewerbe statt Abdrängen von Sexarbeiter*innen in informelle Strukturen

An den
Ministerpräsidenten des Landes Hessen
Herrn Volker Bouffier
und den
Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Herrn Tarek Al-Wazir

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Intransparenz als Leitprinzip:

„Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“ dokumentiert das Elend bundesdeutscher Prostitutions-Statistik

von Doña Carmen e.V.
(Februar 2021)

TEIL II

Am 31. Mai 2020 – mitten in den aufgewühlten Zeiten der Corona-Krise – veröffentlichte das Bundesfamilienministerium einen von der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommenen „Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“. Laut Bundesregierung sind die mit dem „Zwischenbericht“ vorgelegten Daten „belastbar und solide“. Sie ließen erkennen, dass der mit dem Prostituiertenschutzgesetz intendierte Schutzzweck erreichen werde. Ein kritischer Blick in den „Zwischenbericht“ zeigt jedoch: Er ist rundum misslungen und aufgrund durchgängiger Intransparenz eine einzige Zumutung.

02 ZWISCHENBERICHT PROSTSCHG -TEIL 2-1

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Pressemitteilung

Mindestalter für Prostitution: CDU/CSU-Forderung nach Berufsverbot für unter 21-jährige Sexarbeiter*innen spekuliert auf ahnungslose Öffentlichkeit

Der Bundestags-Wahlkampf lässt grüßen: Alle vier Jahre wird wieder eine Schippe draufgelegt, wenn es um die Beschneidung der Rechte von Sexarbeiter*innen geht. In einem Positionspapier forderte die Unionsfraktion von CDU/CSU am 10. 02.2021 ein Mindestalter von 21 Jahren für Sexarbeiter*innen. Ein alter Hut: „Pressemitteilung“ weiterlesen

Intransparenz als Leitprinzip:

„Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“
dokumentiert das Elend bundesdeutscher Prostitutions-Statistik

von Doña Carmen e.V.
(Februar 2021)

TEIL I

Am 31. Mai 2020 – mitten in den aufgewühlten Zeiten der Corona-Krise – veröffentlichte das Bundesfamilienministerium einen von der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommenen „Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz“. Laut Bundesregierung sind die mit dem „Zwischenbericht“ vorgelegten Daten „belastbar und solide“. Sie ließen erkennen, dass der mit dem Prostituiertenschutzgesetz intendierte Schutzzweck erreichen werde. Ein kritischer Blick in den „Zwischenbericht“ zeigt jedoch: Er ist rundum misslungen und aufgrund durchgängiger Intransparenz eine einzige Zumutung.

01 ZWISCHENBERICHT PROSTSCHG -TEIL 1