Börne-Preis für Alice Schwarzer – Doña Carmen protestiert!

Am 4. Mai 2008 wird in der Frankfurter Paulskirche Alice Schwarzer der mit 20.000 Euro dotierte Börne-Preis verliehen. Dies geschieht auf Vorschlag des TV-Moderators Harald Schmidt.

Schwarzer sei „eine Art Vatikan der Frauenbewegung“, witzelt Schmidt. Womit er nicht ganz Unrecht hat: Ebenso wie der Vatikan zeichnet Schwarzer sich aus durch einen hemmungslosen Hass gegen Frauen, die der Prostitution nachgehen. Und ebenso wie die Vertreter des Vatikans unterstützt sie seit Jahren alle Maßnahmen polizeilicher Schikanen gegen Prostituierte. Schwarzer sei „streitlustig“ und agiere „mit Witz und Humor“ – lautet die Begründung für die Preisverleihung. Aber „Witz und Humor“ auf Kosten von 200.000 Frauen, die hierzulande in der Prostitution arbeiten – das kann man kaum jemandem als „Gleichberechtigung“ von Frauen verkaufen, wofür Schwarzer angeblich eintritt.

Nicht Gleichberechtigung, sondern Diskriminierung wird prämiert

Geehrt wird eine Frau, die seit Jahr und Tag ihre journalistischen Möglichkeiten dazu missbraucht, eine rechtlich nach wie vor diskriminierte und gesellschaftlich ausgegrenzte Berufsgruppe, die Frauen in der Prostitution, gezielt herabzuwürdigen, zu stigmatisieren und deren Bild in der Öffentlichkeit mittels ständiger Verbindung von Prostitution mit Gewalt und Kriminalität durch den Dreck zu ziehen.

Und wozu das Ganze? Frau Schwarzer will mehr Rechte und Zugriffsmöglichkeiten für die Polizei, um Prostituierte noch mehr als bisher überwachen und kontrollieren zu lassen. Gemeinsam mit CDU und CSU fordert sie eine Kriminalisierung von Prostitutionskunden – am besten nach schwedischem Beispiel. Das heißt: Bestrafung und öffentliche Demütigung. Das Aufsuchen einer Prostituierten soll – wie in den vergangenen Jahrhunderten – wieder „peinlich“ sein. Die Freierbestrafung ist aber nur ein Schritt auf dem Weg zu einem Berufsverbot für alle Prostituierten. Deshalb fordert Schwarzers EMMA, wie früher die „Förderung von Prostitution“ erneut unter Strafe zu stellen. Deshalb fordert Frau Schwarzer die Rückgängigmachung des Prostitutionsgesetzes von 2002.

Schwarzer ruft nach dem starken Staat, nach verschärftem Strafrecht, nach mehr Repression, fordert mehr Geld für die Polizei und mehr Razzien gegen Prostituierte. Soll das etwa libertär sein? Ist das gesellschaftliches Engagement im Geiste Ludwig Börnes, der aufgrund seiner kritischen journalistischen Tätigkeit mit der Zensur in Konflikt geriet, von der preußischen Polizei drangsaliert und in Frankfurt wie Paris mehrfach inhaftiert wurde?

Es ist natürlich das gute Recht von Frau Schwarzer, gegen Prostitution zu sein. Aber als „Feministin“ die geballte Staatsmacht gegen eine rechtlich diskriminierte und ausgegrenzte Berufsgruppe zu mobilisieren und in Wort und Schrift die Polizei auf Prostituierte und ihre Kunden zu hetzen – das ist das Allerletzte! Genau dazu hat sich Frau Schwarzer verstiegen. Und das ist völlig inakzeptabel.

Dass ein solch fragwürdigen Zielen verpflichteter feministischer Lumpenjournalismus auch noch geehrt wird – dagegen protestieren wir von Doña Carmen, der Interessensvertretung der Prostituierten in Frankfurt/Main. Gerade in einer Stadt, die es vor wenigen Jahren noch für nötig befand, mehr als tausend ausländische Frauen auf ihrem Arbeitsplatz, in den Bordellen, zu verhaften und abzuschieben, in einer Stadt, die es von Amts wegen her für nötig erachtet, Frauen in der Prostitution mit „Platzverweisen“ und angeblich erforderlichen Gewerbescheinen rechtswidrig zu drangsalieren und deren Justiz anschließend die Täter schützt – gerade hier sind wir es leid, dass die Betroffenen auch noch von einer Schreibtischtäterin wie Schwarzer als „emanzipationsfreie Ware“ oder als „billige und willige Ausländerinnen“ verhöhnt und herabgesetzt werden.

Frau Schwarzer, die Frauen und die Juden

Ludwig Börne war jüdischen Glaubens und wurde dafür beruflich und gesellschaftlich diskriminiert. Er starb schließlich im Paris im Exil. Heute steht sein Name stellvertretend für das Leid von Juden, die Ausgrenzung, Unterdrückung und nicht zuletzt eine systematische Vernichtung unter dem Hitler-Faschismus erdulden mussten. Es sollte daher nicht unerwähnt bleiben, dass Frau Schwarzer, die mit dem Börne-Preis geehrt wird, das unermessliche, den Juden zugefügte Leid stets auf eine Stufe gestellt hat mit der gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen, auch in demokratisch verfassten Gesellschaften. Welch eine maßlose Verharmlosung der Greueltaten der Hitler-Herrschaft!

Gegner der Frauenemanzipation bezeichnete Schwarzer als Vertreter der „Herrenrasse“. EMMA und Schwarzer propagieren die These der amerikanischen Therapeutin Judith L. Herman von „den kleinen versteckten Konzentrationslager(n), errichtet von Tyrannen, die über ihre Familie herrschen“. (EMMA, Jan/Febr. 04, S.88) Damit werden Opfer häuslicher Gewalt mit politischen Opfern, letztlich den Opfern des Nazi-Regimes auf eine Stufe gestellt. So genannte „Lustmörder“ bezeichnet Frau Schwarzer als „SS des Patriachats“, was die SS verharmlost.

Immer wieder drängen sich Schwarzer „Parallelen zu 1933“ auf: „Auch damals waren (zunächst) die Juden im Visier – und die Frauen“. Schließlich habe es unter Hitler ein Berufsverbot für weibliche Juristen gegeben. (EMMA, März/April 2002) „Den Gaskammern der Nazis gingen selbstverständlich die Propagandafeldzüge der Nazis voraus, die jüdische Menschen wie Untermenschen gezeigt haben. Und wir Frauen werden heute gezeigt wie Untermenschen.“ (1988: S.49) „Wollt ihr die totale Objekt-frau?“ fragte Schwarzer, Goebbels imitierend, in ihrer PorNo-Kampagne. (1994: S.85) Eine Protest-aktion gegen ihre Zeitschrift kommentierte sie mit den Worten „EMMA verrecke!“, womit sie die Anfeindungen gegen ihre Politik mit der Nazi-Hetze gegen Juden auf eine Stufe stellte. Das meint Schwarzer, wenn sie behauptet „Auschwitz lebt!“

Schwarzer zielt darauf ab, die Frauen „mit anerkannt Diskriminierten, mit Schwarzen oder gar Juden (zu) vergleichen“. (1985: S.200) Das findet sie keineswegs geschmacklos. Denn solche „realistischen Parallelen“ seien nötig „weil oft erst das die Ungeheuerlichkeit der Frauen-‚Normalität’ klarmacht“, so Schwarzer. (1985: S.200) Schwarzer erkannte, „dass auch ich selbst zu einer minderen Rasse gehöre: zu der der Frauen.“ (1985: S.135) Schließlich hätte auch die Frauen einen Genozid vorzuweisen: die Millionen ermordeter ‚Hexen’.

Das Leiden von Mittelschichts-Frauen unter männlicher Ignoranz, von Frauen unter rechtlicher und gesellschaftlicher Benachteiligung mit der Verfolgung der Juden unter dem Hitler-Regime auf eine Stufe zu stellen, die Opfer häuslicher Gewalt mit den Opfern politischer Gewalt unter dem National-sozialismus gleichzustellen, ist eine verantwortungslose Banalisierung der Nazi-Greuel durch Frau Schwarzer. Es ist darüber hinaus eine unerträgliche Instrumentalisierung der Nazi-Verbrechen seitens Frau Schwarzer. Denn sie missbraucht diese, um eine angeblich allgegenwärtige „Männergewalt“ zu dämonisieren und Frauen als stets hilflose Opfer zu präsentieren. Will sie damit etwa ihr eigenes Handeln mit dem Heiligenschein der befreienden Tat versehen und vermarkten?

Dass derart fragwürdiges Vorgehen nun auch noch mit einem nach dem jüdischen Demokraten Börne benannten Preis prämiert wird, offenbart – jenseits aller Geschmacklosigkeit – einen Zustand geistiger Verkommenheit in dieser Republik.

Alice Schwarzer – einst und jetzt

Wir respektieren die Alice Schwarzer von einst, die gegen die Ungleichheit in Geschlechterbeziehun-gen antrat, gegen die Festlegung von Frauen auf die Rolle der Hausfrau und Mutter ihre Stimme erhoben und sich in der Abtreibungsfrage gegen den § 218 engagiert hat. Doch das war gestern. Frau Schwarzer hat längst ihre Positionen und damit auch die Seiten gewechselt.

GLEICHBERECHTIGUNG: 1976 warnte Schwarzer vor dem „Schlagwort Gleichberechtigung“. Im Jahr 2000 galt ihr die „Gleichberechtigung der Geschlechter“ als größter Garant für den Frieden. (2000: S.242) Mit der Möglichkeit, dass Frauen ins Militär könnten, seien hier jetzt „gleichberechtigte Verhältnisse“ geschaffen. (2002: S.360) Dann kann der Weltfrieden ja anbrechen! 1977 erklärte Schwarzer, die Durchsetzung einer „wirklichen Gleichberechtigung“ läge „in utopischer Ferne“. (1985: S.226). Im Jahr 2000 hieß es dann, das patriachalische Recht sei weitgehend entrümpelt: „Bis auf den § 218 gibt es bis heute kein einziges Frauen diskriminierendes Gesetz mehr im deutschen Recht.“ (2000: S.199)

GLEICHSTELLUNG: Dem SPIEGEL gegenüber erklärte Schwarzer 1974, dass es der Frauenbewe-gung „keinesfalls um Gleichstellung“ ginge. (1985: S.309) In den 90er Jahren dagegen trat sie dafür ein, die abstrakte Gleichheitsbehauptung des Grundgesetzes durch die „tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ zu ergänzen. (1997: S.32)

MIGRANTINNEN: In den 80er Jahren protestierte Schwarzer gegen „Fremdenhass“. In den 90er Jahren warnte sie vor der „Attitüde der multikulturellen Toleranz“. Insbesondere die „Neigung der deutschen Intelligentzia zur schwärmerischen Fremdenliebe“ ist ihr suspekt. Denn: „Wir alle sind von der Iranisierung bedroht.“ (1997: S.84) Dabei stützt sie sich u. a. auf „etwas so Handfestes wie den Jahresbericht des Verfassungsschutzes“. (2002: S.351)

HALTUNG ZUM STAAT: 1983 warnte Schwarzer noch vor der angeblichen und insofern „verlogenen Gewaltfreiheit“ des Staates: „Als hätte ausgerechnet dieser Staat die Moral der Gewaltlosigkeit für sich gepachtet!“ (1985: S.110) Als EMMA in den 80er Jahren einen Gesetzentwurf gegen Pornographie vorlegte, erklärte Schwarzer. „Wir rufen mit diesem Gesetz nicht nach dem Staat oder nach den staatsanwaltschaftlichen Bütteln…“ (1988: S.49) Doch in den 90er Jahren hieß es dann: „Der Staat sind wir. Wir können und dürfen uns nicht vor dem Nachdenken und der Verantwortung drücken.“ (1997: S.182) Beruhigend auch: „Die Frauenprogramme aller Parteien, von links bis rechts, lesen sich heute stellenweise wie Forderungskataloge aus Frauenzentren.“ (2000: S.202) Schwarzer hat ihren Frieden mit dem deutschen Staat geschlossen und trägt das Bundesverdienstkreuz.

HALTUNG ZUR POLIZEI: 1983 kritisierte Schwarzer: „Einige Friedensbewegte sind sehr stolz auf ihren Dialog mit der Polizei.“ Klar müsse man mit denen reden, dürfe aber nicht vergessen, dass Polizisten „der verlängerte, missbrauchte Arm der Staatsgewalt sind.“ „Aber: Kungelgespräche mit den Polizeistrategen, wie sie Teile der Friedensbewegung… geführt haben, Geheimtreffen, in denen koordiniert wird, wer was wann tut – die sind etwas ganz anderes. Die sind Verrat… Sich mit dem Gegner absprechen und sich vom Nachbarn distanzieren: das ist das Ende. Seien wir weder Lämmer noch Märtyrer noch Denunzianten!“ (1985: S.112) Auch diese klare Sprache gehört der Vergangenheit an. Mittlerweile sind die Gegner von gestern zu den Bündnispartnern von heute geworden. Alice Schwarzer wurde zur staatstragenden Polizeifeministin, die ihr Renommee als engagierte Feministin von einst dazu missbraucht, diesen Wandel zu verdecken.

Alice Schwarzer als Polizeifeministin: „Prostitution ist ein Verbrechen“

Frau Schwarzer war stets Prostitutionsgegnerin und vermarktete dies als Konsequenz eines feministischen Standpunkts. In Wirklichkeit ist es Ausdruck eines Einverständnisses mit den herrschenden gesellschaftlichen Normen und gegen ihr eigenes Geschlecht als Frau.

Prostitution trennt Sexualität und Liebe. Das unterscheidet sie von der gesellschaftlichen Norm, die die „Einheit von Sexualität und Liebe“ in Ehe und Familie verwirklicht sehen will. Schwarzer weiß, dass die Frau „Liebe und Sexualität nicht so leicht trennen konnte wie der Mann.“ (1997: S.202) Frauen „sind zu der perversen Trennung von körperlicher und seelischer Kommunikation, die die Männergesellschaft laufend praktiziert, offensichtlich nicht bereit“, (1975: S.256) so Schwarzer. Doch was vor dem Hintergrund eines Liebesversprechens als kränkende Demütigung erscheinen kann, ist doch keineswegs so zu bewerten, wenn – wie im Falle der Prostitution – ein solches Versprechen nicht besteht. Doch für Schwarzer gilt: „Sexualität ist für die Mehrheit der Frauen quasi unlösbar mit Liebe verknüpft.“ (2000: S.70) Glaubt Schwarzer etwa doch, dass man als Frau geboren, und nicht zur Frau gemacht wird? „Die Frauen von heute erwarten auch in der Sexualität ein ganzheitliches Interesse an ihrer Person und eine umfassende Erotik, den Blick in Ausschnitt und Seele.“ (2000: S.47) Prostitution befriedigt dieses ganzheitliche Interesse nicht, weshalb Schwarzer glaubt, sie ablehnen und bekämpfen zu müssen.

Das ist in hohem Maße lächerlich: Schwarzer agiert wie jemand, der nicht schwindelfrei ist und deshalb glaubt, der Beruf des Dachdeckers oder des Fensterputzers verstoße gegen die Menschenwürde und gehöre abgeschafft. In solch simpler Logik erschöpft sich die Anti-Prostitutions-Position von Frau Schwarzer. Der Rest sind christliche Tradition und auf Prostitution projizierte Gewaltfantasien.

Seit den Debatten um das Prostitutionsgesetz und nach dessen Inkrafttreten 2002 hetzen Schwarzer und EMMA immer hemmungsloser gegen Prostitution. Man versucht, Prostituierten und ihren Kunden strafrechtlich das Handwerk zu legen. Die Leitlinie lautet: „Prostitution ist nicht mehr chic, sondern ein Verbrechen.“ (EMMA, Jan/Febr. 08)

Und für das Verbrechen ist selbstverständlich die Polizei zuständig. Schwarzer behauptet dass die zumeist ausländischen Frauen Opfer von Frauenhandel seien und sich bei Problemen nur in Aus-nahmefällen selbst melden. „Meist werden sie durch Razzien entdeckt“ (2000: S.141) Das ist nachweislich die Unwahrheit (siehe auch „Lügen, Märchen, Vorurteile“), leitet aber zum eigentlichen Ansinnen über: „Die speziell zuständigen Dezernate bei Polizei und Justiz arbeiten rund um die Uhr, sind aber viel zu wenige.“ Deshalb schlussfolgert die Polizeifeministin: „Sie brauchen mehr Geld.“ (2000: S.141)

Feministinnen tragen bekanntlich den Wünschen und Hoffnungen von Frauen Rechnung. Und was erhoffen sich die in der Prostitution tätigen Frauen? „Die einzige Hoffnung dieser Frauen ist eine Polizei-Razzia“ – so zitiert EMMA (Mai/Juni 2003, S.52) die Leiterin einer Herforder Beratungsstelle für Prostituierte. Diese ist in der Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe. Und bekanntlich wussten die Kirchen-Christen ja schon immer am besten, was Prostituierte sich wünschen. Also schlussfolgert EMMA: „Darum muss die Polizei zu den Opfern gehen. Dazu muss sie aber die Möglichkeit zur Überwachung verdächtiger Personen und Kontrolle verdächtiger Orte haben.“ (EMMA, Sept./Okt 2004)

Worauf die Forderungen der Polizeifeministen nach mehr Überwachung und Kontrolle abzielen, verdeutlicht EMMA an einem Beispiel: „Als vor einiger Zeit ein Sondereinsatzkommando zwei Bordelle in Hannover stürmte, wurden die nur beiden Betreiber verhaftet.“ Für die Polizeifeministen von EMMA eindeutig zu wenig. Denn: „’Die Freier dürfen schnell gehen’, beobachtet dpa: ‚Mit verschämten Blicken schleichen sie sich an den Absperrungen vorbei.’“ (EMMA Mai/Juni 2003, S. 53) Damit das in Zukunft anders wird, fordern Schwarzer & EMMA die strafrechtliche Kriminalisierung der Prostitutionskunden. Am besten so wie in Schweden. Deshalb unterstützen sie entsprechende Gesetzesverschärfungen von CDU und CSU.

Doch die Zugriffsmöglichkeiten mittels Razzien seien seit der Legalisierung der Prostitution 2002 erschwert worden, beschweren sich Polizisten laut EMMA (Mai/Juni 2004). Was also fordert Frau Schwarzer? „Die Polizei (müsste) wieder mehr Möglichkeiten bekommen, das Milieu zu kontrollieren – um die oft sprachlosen und hilflosen Frauen überhaupt aufzuspüren.“ Weil die Polizisten „keine (!) Kontrollmöglichkeiten mehr haben“ fordert Schwarzer „mehr Mittel für die Polizei an der Front“. (SPIEGEL online, 31.10.2007) Wie begründet die Polizeifeministin ihre Empathie mit der gebeutelten und unterdrückten Polizei? Prostituierte „durchschauen manchmal selber ihre Abhängigkeit nicht, ganz wie geschlagene Ehefrauen.“ Sie hätten bedauerlicherweise „kein Opferempfinden“. (Schwarzer in SPIEGEL online) Wirklich dumme Weiber – diese Prostituierten! Aber Gott und Polizei sei dank – die Feministinnen werden für ihre Befreiung sorgen. Und wenn’s sein muss mit Gewalt.

Da die Frauen entscheidungsunfähige Opfer sind und die Legalisierung der Prostitution die Polizei aber nur an der Befreiung der Opfer hindert, müsse „die Reform von 2002 dringend rückgängig gemacht werden.“ (EMMA Jan/Febr. 2007) Hat das Gesetz doch „Nachteile für die Prostituierte“ gebracht: nämlich die „eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten der Polizei zur Befreiung der Menschen-handelsopfer“. (EMMA  Jan/Febr. 2008) Und den Prostituierten – die Frau Schwarzer in ihrer grenzenlosen Bescheidenheit ohnehin für dumm und dämlich erklärt – meint sie mit einer weiteren Versicher-ung verschaukeln zu können: „Die Polizei hat selbst kaum Interesse daran, den Prostituierten das Leben schwer zu machen.“ (EMMA 2007, Dossier Prostitution) Man mag vom Prostitutionsgesetz halten, was man will, aber Schwarzers Kritik daran wendet sich energisch gegen Rechte für Prostituierte. Sie fordert daher die alte Entrechtung zurück in Gestalt einer Kriminalisierung der „Förderung von Prostitution“. (EMMA 2007, Dossier Prostitution)

Zitierte Schwarzer-Schriften: 1975: Der kleine Unterschied; 1985: Mit Leidenschaft; 1988: EMMA-Sonderband PorNo; 1994: PorNo; 1997: So sehe ich das; 2000: Der große Unterschied; 2000: Man wird nicht als Frau geboren; 2002: Alice im Männerland; 2007: Die Antwort;

Dem rechtskonservativen Polizeifeminismus von Frau Schwarzer treten wir entgegen und fordern:

– Schluss mit der primitiven und rassistischen Hetze
gegen
Prostituierte!
– Keine Kriminalisierung von Prostitution – Rechte statt
Razzien!

– Keine Kriminalisierung von Prostitutionskunden!
– Keine Prämierung des feministischen Lumpen-
journalismus von
Alice Schwarzer!
– Volle Legalisierung: Anerkennung von Prostitution als
Beruf!

„Menschenhandel“ als Vorwand:

Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen ausländische Prostituierte und Arbeitsmigranten

Eine Allparteien-Koalition verhalf im Oktober 2004 im Bundestag und im Dezember 2004 im Bundesrat neuen Strafbestimmungen zum sogenannten „Menschenhandel“ zur Mehrheit. Damit wurde internationales in nationales Recht umgesetzt: das „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels“ zum UN-Übereinkommen gegen organisierte Kriminalität (2000) sowie der „Rahmenbeschluss des Rates der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels“ aus dem Jahr 2002.

Die neuen Strafbestimmungen werden von der politischen Klasse verkauft als eine Parteinahme für „Opfer“, für Frauen, Kinder und arme Schlucker, als Kampf gegen eine „organisierte Kriminalität“, die sich auch auf Kosten von Migranten/innen eine goldene Nase verdienen wolle. In Wirklichkeit wird aber nur die Inanspruchnahme von Hilfe und Unterstützung bei der Migration als „Menschenhandel“ deklariert und als „abscheuliches Verbrechen“ gegeißelt. Unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen will man dagegen repressiv vorgehen.

Das Problem der politischen Klasse ist, dass es ein Einverständnis der „Gehandelten“ mit ihren „Händlern“ gibt: „Es ist davon auszugehen, dass aus Sicht vieler Betroffener die Täter zumindest über weite Strecken willkommene Unterstützer bei Migration, Arbeitssuche, Unterbringung und/oder Prostitutionsaufnahme sind, wodurch das Zusammenwirken von Tätern und Betroffenen häufig (zumindest phasenweise) einverständlich zu sein scheint“, erklärte die vom Bundesinnenministerium mit einem Gutachten zum Menschenhandel beauftragte Annette Hertz vom Freiburger Max-Planck-Institut anlässlich der Anhörung zum Strafrechtsänderungsgesetz (S. 52). Von „Menschenhandel“, mit dem Otto- und Emma-Normalverbraucher eigentlich gegen den Willen der Betroffenen ausgeübten Zwang und Gewalt verbinden, bleibt wenig übrig.

Zwischen „Händlern“ und „Gehandelten“ will man jetzt deshalb einen Keil treiben, um sich ungewollter Zuwanderung zu erwehren. „Händler“ sollen mit hohen Strafen abgeschreckt, Migrant/innen unter dem Vorwand des „Menschenhandels“ ausgewiesen und abgeschoben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die bisherigen Strafrechtsbestimmungen zum Menschenhandel in massiver Weise verschärft worden:

Qualitative Verschärfungen

Die Verschärfung der bisherigen StGB-Bestimmungen zum Menschenhandel erlaubten sogar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sich gegenüber Rotgrün scheinheilig als eine um Liberalität besorgte Kraft zu profilieren: „Ich glaube, nicht nur wir von der CDU/CSU sind der Auffassung, dass damit die Tür für die Strafbarkeit viel zu weit aufgemacht wird“, so Siegfried Kauder (CDU) am 28. 10. 2004 im Bundestag. Worin bestehen die Veränderungen im einzelnen?

1. „Menschenhandel“ bei breiter Palette „sexueller Handlungen“

Der „Menschenhandels“-Vorwurf wird ausgeweitet auf andere sexuellen Handlungen jenseits von Prostitution, auf die er bislang beschränkt war. Neben einer verschärften Sanktionierung des sog. „Heiratshandels“ im § 240 StGB wird nun auch das „Bringen“ von Personen in Peepshows bzw. zur Herstellung von Pornografie als potentieller Menschenhandel ins Visier genommen.

2. „Sexuelle Ausbeutung“ im Visier

Bisher ging es im Strafrecht um „wirtschaftliche Ausbeutung“ in der Prostitution, wenn von Zuhälterei bzw. Menschenhandel im Zusammenhang mit sexueller Selbstbestimmung die Rede war. Nun aber wird erstmals und ausdrücklich gegen „sexuelle Ausbeutung“ vorgegangen, ein undefinierter und dehnbarer Plastikbegriff. „Sexuelle Handlungen“ an sich gelten jetzt als solche, „durch die sie (eine Person, DC) ausgebeutet wird“, heißt es im neuen § 232 StGB. Das zielt eindeutig auf die Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen (vornehmlich von Migrantinnen), wenn bei ihnen zuvor durch andere eine „Zwangslage“ oder „auslandsspezifische Hilflosigkeit“ ausgenutzt wurde.

3. Verzicht auf vorherige „Kenntnis“ der Zwangslage

Im Unterschied zu den bisherigen Menschenhandels-Paragrafen §180b und §181 StGB muss nunmehr die bislang auf Täterseite erforderliche „Kenntnis“ der „Zwangslage“ oder „auslandspezifischen Hilflosigkeit“ einer Person, auf die „eingewirkt“ wird, nicht mehr vorhanden sein. Unkenntnis schützt somit nicht mehr vor Strafbarkeit.

4. Verzicht auf Koppelung von Strafbarkeit an „Vermögensvorteil“

Gestrichen wurde zudem der bislang im StGB wie auch im Gesetzentwurf zur Strafrechtsänderung enthaltene Vorbehalt, dass der Täter „um seines Vermögensvorteils willen“ handeln müsse. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde moniert, bisher könnten „diejenigen Fälle nicht erfasst (werden), in denen einzelne Täter persönliche Vorteile anstreben, die sich nicht ohne weiteres als Vermögenswert ausdrücken lassen. Dazu gehören beispielsweise, eine  Person nur als individuelle Sexpartnerin ausbeuten zu können, die Befriedigung ungehemmter Machtgelüste oder auch die Möglichkeit, etwa auf deren Kinder zugreifen zu können u.ä.“ (Anhörung, S. 108). Die Streichung des Vorbehalts des „Vermögensvorteils“ machte selbst die CDU stutzig: „Meines Wissens befindet sich im StGB bis jetzt der Begriff Vorteil ohne Einschränkung nicht in dieser Allgemeinheit. Mich würde interessieren, ob sie einen so weit gefassten Begriff für justiziabel halten“, fragte Herr Götzer (CDU) in der Anhörung (Protokoll, S. 25).

5. Vom „Einwirken“ zum „Bringen“ in verschiedene Stationen

Das bislang in §180b StGB als „Menschenhandel“ kriminalisierte „Einwirken“, um eine Person unter Ausnutzung einer „Zwangslage“ bzw. „auslandsspezifischer Hilflosigkeit“ zur Aufnahme einer (bisher nur als Prostitution gefassten) Tätigkeit zu „bestimmen“, wandelt sich in den neuen StGB-Paragrafen nun zu einem „Bringen“ in ganz verschiedenartige Stationen, die jede für sich genommen den Tatbestand des Menschenhandels konstituieren können: Anwerbung, Beförderung, Beherbergung und Aufnahme. In dieser Ausweitung des bisherigen Verständnisses von Menschenhandel manifestiert sich die Übernahme der entsprechenden UN-Definition, durch die dessen Strafbarkeit wesentlich weiter gefasst wird.

6. Ausweitung des „Menschenhandels“-Vorwurfs auf „Ausbeutung der Arbeitskraft“

Bei der Erweiterung auf den „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ geht es – laut Gesetzgeber – um eine Kriminalisierung der Verbringung „in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung… zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen“ (§ 233 StGB).

Arbeitsbedingungen, die in „auffälligem Missverhältnis“ zu anderen vergleichbaren Arbeitsverhältnissen stehen, werden – im Unterschied zu § 406 SGB III („Unerlaubte Auslandsvermittlung“) – nunmehr als „sklavereiähnliche Arbeitsbedingungen“ bezeichnet und mit einem höheren Strafmaß als dort belegt. Da § 406 SGB III bereits ein Abweichen vom üblichen Arbeitslohn in Höhe von 20 % kriminalisiert, wird ein an zu geringer Lohnhöhe festgemachter Begriff von „Sklaverei“ bald zu dessen inflationärem Gebrauch führen.

Der Bamberger Generalstaatsanwalt Wabnitz monierte in der Gesetzes-Anhörung zudem, dass unangemessene Arbeitsbedingungen nach § 406 SGB III mit max. 3 Jahren Freiheitsstrafe, im neuen § 233 StGB hingegen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden: „Hier werden Handlungen im Vorfeld einer unangemessenen Beschäftigung meiner Meinung nach härter bestraft, als die eigentliche Beschäftigung.“ (Anhörung, S. 22) Das sah auch Prof. Renzikowski kritisch: „Handlungen zur Vorbereitung späterer Ausbeutung dürfen grundsätzlich nicht schwerer bestraft werden als die Ausbeutung selbst.“ (Anhörung, S. 97)

7. „Förderung des Menschenhandels“: ein neuer eigenständiger Straftatbestand

Der eigentliche Knackpunkt der neuen Strafgesetzgebung besteht im § 233a StGB („Förderung des Menschenhandels“). Mit ihm werden sog. „Förderhandlungen“ nicht mehr wie bisher als teilnehmende „Beihilfe“, sondern als eigenständige Straftatbestände gefasst und auch die „versuchte Beihilfe“ – im deutschen Strafrecht bislang ausnahmslos straflos – erstmals unter Strafe gestellt. Der EU-Rahmenbeschluss ebenso wie das UNO-Zusatzprotokoll von Palermo haben „viele Beteiligungshandlungen als eigene Tathandlung ausgestaltet und für diese Handlungen auch eine Versuchsstrafbarkeit verlangt, was mit unserer Dogmatik nicht funktioniert. Versuchte Beihilfe ist überhaupt nicht strafbar und ich brauche für jede Beteiligungsstrafbarkeit eine zumindest versuchte Haupttat, und da es sich hier teilweise nicht mal um Verbrechenstatbestände handelt, eine vollendete Haupttat.“ (Prof. Renzikowski, S. 15, Anhörung).

Gegen die Logik des bisherigen deutschen Strafrechts werden nun über den Umweg eigenständiger Förderungsstraftatbestände eine (versuchte) Beihilfe auch dann bestraft, wenn es gar keine Haupttat gibt, zu der sie eine „Beihilfe“ hätten sein können. Hier setzt die Strafrechtsänderung zum Menschenhandel durchaus neue Denk-Maßstäbe.

8. Strafbarkeit des Versuchs einer teilnehmenden Beihilfe

Zugleich hat man damit die Strafbarkeit des Versuchs einer teilnehmenden Beihilfe eingeführt, was nach bisherigem Strafrecht nicht möglich war. Noch in dem im Mai 2004 vorgelegten Gesetzesentwurf hieß es, dass „die Strafbarkeit des Versuchs eine zu weit gehende Vorverlagerung der Strafbarkeit“ bedeute (Begründung GE, S. 21). Ein halbes Jahr später waren sämtliche Skrupel verflogen.

9. Verzicht der Anpassung des Schutzalters von „Menschenhandels-Opfern“ an internationale Standards

Anders als es der EU-Rahmenbeschluss vorsieht, wird das Schutzalter für Menschenhandel nicht auf 18 Jahre festgelegt, sondern weiter bei 21 Jahren belassen. Damit werden ausländische Prostituierte über 18 Jahre dem besonderen deutschen Jugendschutz unterworfen bzw. deren Vermittler entsprechend härter bestraft. Eine Anpassung an europäisches Recht wurde hier bezeichnenderweise unterlassen! Zudem wird diese Altersgrenze ohne Begründung auch auf den „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ übertragen. MdB Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen) nannte in der 3. Lesung des Gesetzes als Begründung dafür, dass die Menschenhandelsopfer „überwiegend der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen angehören.“ (S. 6) Ein kurzer Blick in das „Lagebild Menschenhandel 2002“ des BKA hätte sie da eines Besseren belehren können. Die 18- bis 20-Jährigen liegen dort bei 22,7% der 881 „Opfer“.

Strafbestimmungen gegen eine auf Freiwilligkeit basierte Migration

Neue wie alte Gesetzgebung zielen im Kern gegen eine auf Freiwilligkeit basierende Vermittlung in die Migration. Die ganze Verlogenheit des sogenannten „Opferschutzes“ im Kontext von „Menschenhandel“ besteht darin, freiwillige Migration in eine zwangsweise umzudeuten, indem man die Einwilligung in die organisierte Migration jede Freiwilligkeit abspricht und die Migrantinnen anschließend zu gehandelten „Opfern“ deklariert.

Laut UN-Protokoll Art. 3a ist die Einwilligung eines „Opfers“ von Menschenhandel in die „beabsichtigte Ausbeutung“ unerheblich, wenn Gewalt, Nötigung, Entführung, Betrug oder ein „Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit“ vorliegen. Wenn aber Gewalt und Nötigung einerseits, „Machtmissbrauch“ und „Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit“ andererseits gleichermaßen konstitutiv für Menschenhandel sind, wird die Unterscheidung zwischen „Zwang“ und „Freiwilligkeit“ systematisch eingeebnet. Was bleibt ist der Zwang und der Vorwurf des „Menschenhandels“, um die freiwillige Migration zu kriminalisieren. Der EU-Rahmenbeschluss von 2002 hält es in Art. 1 Abs. 2 genauso: „Das Einverständnis eines Opfers vom Menschenhandel zur beabsichtigten oder tatsächlich vorliegenden Ausbeutung ist unerheblich“, wenn eine Anwerbung bzw. Beförderung unter „Missbrauch einer Machtstellung oder Ausnutzung einer Position der Schwäche“ erfolgt.

Im deutschen Strafrecht reicht die Ausnutzung einer „Zwangslage“, einer „Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist“ oder die Verbringung in Arbeitsbedingungen, die in auffälligem Missverhältnis zu vergleichbaren Arbeitsverhältnissen stehen, um trotz Einvernehmlichkeit „Menschenhandel“ zu konstruieren. Zwang, Täuschung und Gewalt sind mithin keine notwendigen Voraussetzungen für das Erfüllen des Tatbestands „Menschenhandel“, der damit bewusst niedrigschwellig definiert ist: Eine „persönliche Zwangslage“ besteht bereits bei Wohnungslosigkeit oder persönlichen „Ausnahmesituationen“ wie Scheidung und Arbeitslosigkeit (Tröndle/Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2001). Bei illegal in Deutschland sich aufhaltenden Prostituierten begründet schon die „Furcht vor Ausweisung und Abschiebung“ (Tröndle/Fischer) eine „Zwangslage“, die ja vor allem durch die staatliche Ausländergesetzgebung hervorgerufen wird. Hinzu kommt: „Die Zwangslage muss nicht objektiv bestehen, wohl aber von den Opfern subjektiv empfunden werden.“ Die sogenannte „auslandsspezifischen Hilflosigkeit“ liegt auch schon vor bei mangelnden Sprachkenntnissen oder wenn die Betroffenen hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung auf die „Täter“ angewiesen sind.

Vorwand „Opferschutz“

Solche Deutungen verkehren den behaupteten „Opferschutz“ endgültig in eine Kriminalisierung der Vermittler. Damit werden nicht Opfer geschützt, sondern „Opfer“ produziert: durch Straftatbestände, die eine freiwillige Migration kriminalisieren. Es ist nichts anderes als eine Form von staatlichem Rassismus, wenn Migrantinnen in ein verlogenes Opfer-Täter-Schema gepresst und Migrationsbewegungen als Ausdruck „organisierter Kriminalität“ bekämpft werden. Nach solch einer Logik hätte man getrost sämtliche Gastarbeiter der 50er Jahre als „Menschenhandelsopfer“ und den damaligen deutschen Staat als Verbrechersyndikat bezeichnen können.

Die Befürworter der neuen Strafbestimmungen zum Menschenhandel kommen nicht als konservative Hardliner, sondern als Wölfe im Schafspelz des „Operschutzes“ daher. Damit ließ sich bislang noch jede Verschärfung des Strafrechts verkaufen. Gleichzeitig wird die Statistik aufpoliert. Menschenhandelsfälle werden schon deshalb zunehmen, weil bisher unter § 92a Ausländergesetz bzw. zukünftig § 96 Zuwanderungsgesetz („Einschleusen von Ausländern“) verhandelte Sachverhalte nun vermehrt unter „Menschenhandel“ eingeordnet werden können.

Strafbestimmungen gegen einheimische Bevölkerung gerichtet

Wer glaubt, es ginge hier allein oder zentral um bzw. gegen Migranten/innen, irrt sich. Der Kampf gegen „Menschenhandel“ richtet sich im Kern immer deutlicher gegen die inländische Bevölkerung. So heißt es etwa in Art. 9, Abs. 5 UN-Menschenhandels-Protokoll: „Die Vertragsstaaten treffen oder verstärken gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen, wie etwa erzieherische, soziale oder kulturelle Maßnahmen, so auch durch zwei- und mehrseitige Zusammenarbeit, um der Nachfrage entgegenzuwirken, die alle Formen der zum Menschenhandel führenden Ausbeutung von Personen, insbesondere von Frauen und Kindern, begünstigt.“

Was bedeutet das? Migranten/innen, die zunächst im Niedriglohnsektor Fuß fassen, werden zu „Opfern“ von Menschenhandel deklariert, weil sie für wenig Lohn arbeiten, nicht aber weil sie gegen ihren Willen „gehandelt“ werden. Sie sollen nun aber nicht höhere Löhne, mehr soziale Sicherheit und einen legalen Aufenthaltsstatus bekommen. Weit gefehlt. Vielmehr hat die hiesige Bevölkerung ihre sozialen Standards soweit abzusenken, dass man auf die illegalen Arbeitsmigranten verzichten kann:

„Fast alle Personen, die von Menschenhandel betroffen werden, sind zu Beginn Migrantinnen auf Arbeitssuche. Sie werden durch die Nachfrage nach Arbeitskräften in anderen Ländern in den Migrationsstrom hineingezogen. Diese Nachfrage gibt es, weil sich die Bürger und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis vieler Länder weigern, Niedriglohnarbeit anzunehmen. Es gibt Arbeit, doch niemand außer den Migrantinnen möchte sie tun… Um es MenschenhändlerInnen zu erschweren, in ArbeitsmigrantInnen leichte Opfer zu haben, sollten die Regierungen ‚gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen treffen oder verstärken…, um der Nachfrage’ nach undokumentierten, hilflosen, ausbeutbaren Arbeitsmigrantinnen ‚entgegenzuwirken’.“ So Ann D. Jordan, Direktorin der „Initiative Against Trafficking in Persons / International Human Rights Law Group“, die in einem „Handbuch zum Menschenhandelsprotokoll der Vereinten Nationen“ (2002, S. 21) dessen sozialen Sinn damit treffend zum Ausdruck gebracht hat.

Genau dies passiert gegenwärtig in der Bundesrepublik. Dass Menschen hier sich fortan nicht mehr weigern, Niedriglohnarbeit anzunehmen, dafür sorgen u. a. 1-Euro-Jobs im Rahmen von Hartz IV. Die neuen Strafbestimmungen gegen „Menschenhandel“ flankieren somit die Hartz-Gesetze: Der Niedriglohnsektor soll fortan den in Deutschland legal lebenden Arbeitslosen zustehen, um deren staatliche Alimentierung zu verringern, nicht aber (illegalisierten) Arbeitsmigrantinnen. Das ist der gegen die eigene Bevölkerung gerichtete Kern der neuen Strafbestimmungen.

NGOs und Polizeifeministinnen im Vorfeld aktiv

Elf NGOs, darunter die in Deutschland agierenden KoK e.V. („Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt im Migrationsprozess“, Potsdam) und Ban Ying (Berlin) waren direkt am Zustandekommen des UN-Menschenhandelsprotokolls beteiligt, dem seinerzeit viele Emigrationsländer ihre Zustimmung verweigerten, weil sie darin eine fremdenfeindlich motivierte Kriminalisierung von Einwanderung sahen. Darüber hinaus war das sog. Palermo-Abkommen gegen „organisierte Kriminalität“ auch als Ganzes umstritten: Wer den Vertrag ratifizierte, musste Banken künftig dazu verpflichten, Ermittlern Kontounterlagen zugänglich zu machen. Das Bankgeheimnis dürfe nicht länger für die Fortsetzung von Geldwäsche missbraucht werden, hieß es zur Begründung. „Manche Delegierte haben die Befürchtung geäußert, die UN wollten den weltweiten Überwachungsstaat schaffen“, schrieb seinerzeit die Süddeutsche Zeitung (14. 12. 2000).

All dies hinderte NGOs nicht an einer Kooperation. So schrieb eine Vertreterin der an den Verhandlungen beteiligten NGO ‚International Human Rights Law Group’: „Die Staaten, die das Menschenhandelsprotokoll unterzeichnen, müssen angemessene Wege finden, mit NGOs zusammenzuarbeiten… Ein Teil der Kooperation sollte auch die staatliche Finanzierung von NGO-Tätigkeiten einschließen.“ „NGOs und Strafverfolgungsbehörden müssen zusammenarbeiten… Die Erfahrung zeigt, dass der Beitrag von NGOs oft sehr dabei hilft, die Arbeitsweise der BehördenmitarbeiterInnen dahingehend zu ändern, die Rechte von Betroffenen zu schützen und zur Strafverfolgung beizutragen.“ (S. 30, 32)

Ihr Ziel im Hinblick auf „menschenrechtliche Maßnahmen gegen Menschenhandel“ sahen die an den Verhandlungen beteiligten NGOs im Wesentlichen erreicht. So habe man dazu beigetragen eine Definition zu erarbeiten, wonach „es ohne jede Anwendung von Zwang zu Menschenhandel kommen kann“(9). Zudem schlug man vor, den Begriff „sexuelle Ausbeutung“ zu verwenden, „ihn aber undefiniert zu lassen“, um auch jene zu besänftigen, die selbst freiwillige und legale Prostitution von Erwachsenen als Ausdruck von „Menschenhandel“ deklarieren wollten.

Es verwundert daher nicht, dass es in der Anhörung zur Änderung der bundesdeutschen Strafrechtsbestimmungen zum Menschenhandel ausgerechnet der Vertreterin von Kobra (Hannover), einer mit der Polizei kooperierenden NGO, vorbehalten blieb, die neuen Strafbestimmungen „uneingeschränkt zu begrüßen“. Eine Kritik anderer NGOs an der Strafrechtsänderung zum Menschenhandel hat man bisher nicht vernehmen können.

Zum Ausschluss aus dem Arbeitskreis Illegalität

Erklärung von Doña Carmen e.V. zum Ausschluss aus dem „Arbeitskreis Illegalität“ des Evangelischen Regionalverbands

Wir sind die Täter – Sie sind das Opfer!

Mit einem Schreiben datiert vom 21. April diesen Jahres (siehe Rückseite) und in einem Gespräch mit Vertretern des Evangelischen Regionalverbandes, das am 15. Juni stattfand, wurde Doña Carmen e.V. ohne Nennung von Gründen jede weitere Teilnahme an Sitzungen des „AK Illegalität“ verwehrt. Dieser Vorgang trifft uns völlig unerwartet. Wir können ihn weder nachvollziehen, noch billigen. Wir sind darüber entsetzt, dass unser Ausschluss aus dem mittlerweile stadtweiten „Arbeitskreis Illegalität“ seitens der Abteilung III (Interkulturelle Arbeit) des Evangelischen Regionalverbandes klammheimlich und hinter dem Rücken der Mehrheit der Arbeitskreis-Mitglieder vorgenommen wurde. Und zwar ohne dass uns als Betroffenen oder anderen Arbeitskreis-Mitgliedern vor einem Ausschluss das Recht auf eine Stellungnahme eingeräumt, ohne dass eine offene Debatte über diesen Vorgang ermöglicht wird.

Dazu stellen wir fest: Der Versuch, Doña Carmen aus dem „Arbeitskreis Illegalität“ auszuschließen, entbehrt jeglicher Grundlage. Er erfolgt in einer Art und Weise, die man nur als Bruch elementarer demokratischer Gepflogenheiten bezeichnen kann.

  • Es wird kein einziger inhaltlicher Grund für den Ausschluss Doña Carmens genannt! Stattdessen wird auf nicht nachvollziehbare Befindlichkeiten anderer Teilnehmer des AK verwiesen, die selbst im Dunkeln bleiben und offenbar nicht genannt werden wollten.
  • Doña Carmen soll für etwas ausgeschlossen werden, was – wie ausdrücklich eingeräumt wird – gar nicht im Zusammenhang mit dem „Arbeitskreis Illegalität“ steht.
  • Ohne dass irgendein Unbehagen oder irgendwelche Probleme im „Arbeitskreis Illegalität“ uns gegenüber jemals offen angesprochen wurden, versucht man mittels Hinterzimmer-Diplomatie fertige Tatsachen zu schaffen und Ausgrenzungen vorzunehmen.
  • Behauptungen über Doña Carmen dürfen offenbar ungeprüft vorgebracht und als Grundlage für weitreichende Entscheidungen dienen, ohne dass bei uns nachgefragt und der Wahrheitsgehalt von Behauptungen überprüft wird, ohne dass uns die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt wird.
  • Die Mitglieder des „Arbeitskreis Illegalität“ werden über den Ausschluss Doña Carmens weder vorab informiert, noch in Entscheidungen über Ausschluss aus bzw. Teilnahme am Arbeitskreis einbezogen. Heute trifft es Doña Carmen. Wen trifft es morgen??
  • Damit wird das demokratische Mehrheitsprinzip, wonach eine Mehrheit der Mitglieder und nicht eine (unbekannte) Minderheit darüber befindet, mit wem man sinnvollerweise zusammenarbeitet und mit wem nicht, ad absurdum geführt.
  • Mögliche Differenzen unter Mitgliedern des Arbeitskreises werden nicht – wie es sich gehört – in offener, inhaltlicher Debatte ausgetragen, sondern stattdessen über eine undemokratische Ausschlusspolitik „gelöst“. (Wobei gezielt im Unklaren gelassen wird, ob das, was von Ungenannten gegen Doña Carmen vorgebracht wird, überhaupt als Gesprächsgegenstand des „Arbeitskreises Illegalität“ relevant ist.)

Wenn etwas – wie es Pfarrer Wegner befürchtet – einen Arbeitskreis, in dem notwendigerweise unterschiedliche Meinungen zusammen kommen, sprengt, dann sind es Gemauschel und Intrigen hinter dem Rücken der Mehrheit von Arbeitskreis-Mitgliedern, dann ist es eine auf undemokratischen Praktiken und Hinterzimmerdiplomatie basierende Ausgrenzungspolitik, für die noch nicht einmal stichhaltige Gründe angeführt werden können.

Das formale Argument, man wolle Konflikte vermeiden und den Arbeitskreis arbeitsfähig halten, kann vor diesem Hintergrund nur als vorgeschoben bezeichnet werden. Doña Carmen jedenfalls hat nachweislich keinen Konflikt in den „Arbeitskreis Illegalität“ hineingetragen.

Als besonders schlimm empfinden wir die Methode den Eindruck zu erwecken, als habe Doña Carmen irgendwelche „Leichen“ im Keller, als seien die Bedenken einiger weniger (ungenannter) Mitglieder des Arbeitskreises gegen uns bereits gewichtig genug, dass weder wir noch die Übrigen Mitglieder des Arbeitskreises von diesen Einwänden informiert oder gar gehört werden müssten. Ein solches Verfahren ist geeignet, Gerüchte und darauf beruhende Verdächtigungen zu lancieren. Ein Ausschluss, ohne den Betroffenen dafür Gründe darzulegen, ohne sie anzuhören und ihnen das Recht auf eine Stellungnahme zu gewähren, macht sie wehr- und schutzlos und kann nur als Polit-Mobbing bezeichnet werden.

Niemand wird darlegen und begründen können, wie sich ein „Arbeitskreis Illegalität“ für gesellschaftlich ausgegrenzte Menschen wirkungsvoll einsetzen kann, wenn er selbst auf dem Prinzip der Ausgrenzung beruht.

Doña Carmen arbeitet seit nunmehr 6 Jahren in Frankfurt mit illegalisierten Menschen, insbesondere Prostitutionsmigrantinnen. Die Erfahrungen einiger unserer Mitarbeiter/innen auf diesem Gebiet reichen 14 Jahre zurück. Wir unterhalten in Frankfurt die einzige Prostituierten-Beratungsstelle unmittelbar vor Ort im Bahnhofsviertel (Elbestra?e 41). Diese Einrichtung wird von den Betroffenen reichlich frequentiert, weil wir professionelle und qualifizierte Beratung und Betreuung anbieten. Prostitutionsmigrantinnen leisten einen großen Teil unserer täglichen Büroarbeit, sodass wir zu Recht von uns behaupten können, einen Selbsthilfe-Organisation zu sein.

Wenn also in Frankfurt eine Organisation legitimiert ist, an einem „Arbeitskreis Illegalität“ mitzuarbeiten, dann gehört Doña Carmen mit Sicherheit dazu. Unsere Erfahrungen beziehen sich auf eine der größten Gruppen von Illegalen in dieser Stadt und sollten anderen selbstverständlich zugänglich sein. Schon deshalb ist unsere Mitarbeit im „Arbeitskreis Illegalität“ unverzichtbar.

Gespräch Evangelischer Regionalverband / Doña Carmen e.V. vom 15.06.2004:

An einem im Vorfeld der nächsten AK-Sitzung von beiden Seiten vereinbarten Gespräch zur strittigen Frage des Ausschlusses von Doña Carmen aus dem „Arbeitskreis Illegalität“, beharrten die Vertreter des Evangelischen Regionalverbands (Jean Claude Diallo, Leiter des Fachbereichs Interkulturelle Arbeit des ERV, Diether Heesemann, Ev. Kirche Hessen und Nassau, Pfarrer Ulrich Wegner) auf ihrer Linie, Doña Carmen weder die Urheber irgendwelcher Anschuldigungen, noch die Gründe für einen Ausschluss zu nennen. Dies hätte ein Beirat des Arbeitskreises beschlossen. Wer in diesem Beirat Mitglied sei, ginge Doña Carmen nichts an, hieß es auf Nachfrage. Man mache lediglich von seinem Recht Gebrauch, Doña Carmen einzuladen und nun eben wieder „auszuladen“. Man habe vor der Alternative gestanden: Entweder mehrere andere gehen oder Doña Carmen scheide aus. Da habe man sich für letzteres entschieden. Keineswegs habe man damit Partei ergriffen.

Die Vertreter/innen von Doña Carmen bestritten diese angebliche Unparteilichkeit vehement und warfen den anwesenden Vertretern des Evangelischen Regionalverbands eine undemokratische und deshalb inakzeptable Ausgrenzungspolitik vor. Die Kritik, die Vertreter des Evangelischen Regionalverbands würden nicht mit offenen Karten spielen, ließen diese ungerührt an sich abprallen.

Auf die Frage Doña Carmens, warum die Angelegenheit nicht innerhalb des Arbeitskreises behandelt werde, entgegnete Pfarrer Wegner, dass er sich solche „demokratische Attitüde“ ersparen wolle. Herr Diallo sah sich nicht zuständig für irgendwelche „Gruppendynamik“. Den Vorwurf der „Hinterzimmerdiplomatie“ wies er gar nicht erst von sich, sondern gab der Sichtweise von Doña Carmen insofern Recht, als er gänzlich ohne Skrupel bestätigte: „Wir sind die Täter“  Sie sind das Opfer!

Das Gespräch, in dem die Vertreter des Ev. Regionalverbandes sich keinen Millimeter bewegten, wurde nach gut einer halben Stunde wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit im Hinblick auf eine Einigung seitens der Vertreter/innen von Doña Carmen abgebrochen.

Die im Namen des Evangelischen Regionalverbandes erfolgte Ausgrenzung einer Prostituierten-Selbsthilfeorganisation wie Doña Carmen aus dem „Arbeitskreis Illegalität“ ist – ganz abgesehen von der unzumutbaren Form, in der dieser Ausschluss vollzogen und gerechtfertigt wird – insgesamt beschämend. Sie ist ein Affront gegen die anerkannte Arbeit einer Prostituierten-Selbsthilfeorganisation, die sich seit Jahren nachweislich engagiert für die Interessen gerade auch der illegalisierten Ausländer/innen in dieser Stadt einsetzt. Mit der Ausgrenzung Doña Carmens beschädigen einige Verbandspolitiker das Ansehen der Evangelischen Kirche in Frankfurt. Und weil man darum weiß, versucht man es klammheimlich.

Solch undemokratische Ausgrenzungspraktiken laufen den Anliegen sowohl von Prostituierten als auch von illegal in dieser Stadt lebenden Menschen zuwider.

Es ist an der Zeit und dringend geboten, dass solche Praktiken entschieden missbilligt und nicht durch Schweigen toleriert werden.

Scharf auf Razzien

Bundesdeutsche Frauenberatungsstellen auf der schiefen Bahn:
Von der Polizei-Kooperation zur Rechtfertigung menschenverachtender Razzien gegen ausländische Prostituierte

von Juanita Henning

Polizei-Kooperation: Ja, bitte!

Die empirisch und wissenschaftlich unbewiesene Behauptung, immer mehr Frauen seien von Frauenhandel betroffen, wird seit Jahren dazu benutzt, eine seit 1997 institutionalisierte Zusammenarbeit von Frauenberatungsstellen und Polizei zu rechtfertigen (siehe dazu auch: La Muchacha 2, 2000 ). Diese Kooperation ist mittlerweile auf höchster Ebene angesiedelt: Unter Federführung des Bundesfamilienministeriums treffen sich in der bundesweiten „AG Frauenhandel“ regelmäßig Vertreterinnen von agisra und Solwodi, beides Mitgliedsorganisationen des KOK e.V. („Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess“), mit sechs Vertretern von Bundesministerien und dem BKA. Die erklärte Absicht des von der Regierung finanzierten und von den Kirchen nachhaltig unterstützten KOK ist die Intensivierung und flächendeckende Ausdehnung dieser Polizeikooperation.

Dem Mangel an empirischen Daten über eine angeblich zunehmende Bedrohung durch „Frauenhandel“ entspricht ein Mangel an vorzeigbaren Frauenhandels-Opfern. Nach außen erklärt man diese Tatsache mit einer den Sachverhalt abermals dramatisierenden extremen „Ausbeutung“ und „Abhängigkeit“ ausländischer Prostitutionsmigrantinnen: „Sind die Frauen in Deutschland angekommen, bricht für sie eine Welt zusammen. Sie werden zu Gefangenen in einem Netz von Lügen und Drohungen… Die Abhängigkeit der betroffenen Frauen verstärkt sich, da es ihnen in einer ständig wechselnden Umgebung unmöglich ist, Hilfsangebote ausfindig zu machen“, behauptet die in Frankfurt/Main ansässige Organisation FiM (‚Frauenrecht ist Menschenrecht’). (1) Die Frauen „haben Angst und sind verwirrt“, so FiM. „Hier handelt es sich oft um schwer traumatisierte Frauen, die den Kontakt zur Beratungsstelle meist nur vermittelt durch die Polizei finden.“ (2).

Vor diesem Hintergrund erscheint die Polizei diesen Frauenberatungsstellen als „helfende Instanz der Befreiung“. (3) Und da geistig verwirrte ausländische Frauen natürlich unfähig sind, sich selbst zu befreien, verstehen sich Polizeirazzien geradezu wie von selbst. Dass die von Razzien betroffenen Frauen sich selbst nicht als Opfer von Frauenhandel verstehen, wird ihnen flugs als Lüge unterstellt: „Werden die Frauen, wie es die Regel ist, von der Polizei bei einer Razzia angetroffen, erzählen sie … ihre wahre Geschichte nicht.“ (4) Die Gründe für das Verschweigen ihres Status als Frauenhandelsopfer seien Misstrauen gegenüber der Polizei, Abhängigkeit vom Zuhälter, finanzielle Abhängigkeit und Scham.

Dass die Frauen sich bei ihrer „Befreiung“ durch die Polizei nicht mehrheitlich als „Opfer“ outen, kann die bundesdeutschen Frauenberatungsstellen also kaum irritieren. Umso mehr werden Prostitutionsmigrantinnen von ihnen öffentlich als traumatisiert und geistig verwirrt hingestellt und damit viktimisiert. Die logische Schlussfolgerung ist nicht nur eine Kooperation mit der Polizei (was sich noch recht freundlich anhört), sondern in der Praxis die Rechtfertigung repressiver Maßnahmen gegenüber ausländischen Prostituierten. Wortführerinnen der Beratungsstellen und Befürworterinnen der Polizei-Kooperation wissen, was sie tun: „Damit legitimieren wir repressive Regierungsmaßnahmen.“ (5)

Da die betroffenen Migrantinnen nicht selbst den Weg zu den Beratungsstellen finden würden und die Polizei ihnen zudem viel zu wenig „Opfer“ zur Betreuung liefert, plädieren die Frauenberatungsstellen mittlerweile nicht nur für Polizeirazzien, sondern auch für ihre eigene Einbindung in die Razzien! Denn dadurch sei noch mehr „Sensibilisierung“ im Umgang mit den aufgegriffenen ausländischen Prostituierten gewährleistet. Vor allem ergeben sich dann – so das Kalkül – mehr „Opfer“, mehr „Opferzeuginnen“, mehr verhaftete „Täter“ – und damit einhergehend mehr Staatsknete für die Betreuung der Frauen sowie eine Bestätigung des „Frauenhandel“-Weltbilds der Beratungsstellen.

Man kann es nur als Zynismus bezeichnen, wenn diese Beratungsstellen ausländische Prostituierte öffentlich als „Opfer“ präsentieren, intern aber durchaus einräumen, dass sie es mehrheitlich gar nicht sind: „Die überwältigende Mehrheit der Migrantinnen, die wir ideologisch verbrämt in der breiten Definition zu Opfern von Frauenhandel zählen, sehen sich selbst keineswegs in dieser Rolle, geschweige denn wollen sie als Opfer von Menschenhandel befreit werden.“ (6)

Solche Einsichten dokumentieren, dass man wissentlich gegen die Interessen von Prostitutionsmigrantinnen handelt. Sie hindern allerdings die in die Polizeikooperation mittlerweile fest eingebundenen und finanziell davon abhängigen Frauenberatungsstellen nicht daran, sich als heftige Razzien-Befürworter zu gebärden. Mutieren sie damit nicht zu Vorfeldorganisationen der Polizei? Nachfolgend präsentierte einschlägige Stellungnahmen dieser Beratungsstellen zum Thema „Razzien“ dokumentieren die Unbekümmertheit eines „fröhlichen Etatismus“ (Silvia Kontos), dem sich mittlerweile weite Teile der ehemaligen Frauenbewegung verschrieben haben.

Pro Razzia

„Wegen der „absoluten Kontrolle bis hin zur Gefangenschaft“ gingen von „Menschenhandel“ betroffene Frauen in den seltensten Fällen direkt zu den Fachberatungsstellen, schreibt die kirchlich gesponserte Organisation Solwodi aus Boppart. Ihre Schlussfolgerung daraus, dass „weiterhin Maßnahmen der Polizei zum Kontakt mit den Opfern und Zeuginnen führen werden“, umschreibt ihre positive Parteinahme für Polizeirazzien. (7)

„Wir von agisra sehen die Razzien durchaus zwiespältig“, bekannte die damalige agisra-Sprecherin Howe. (8) Auch hier kein eindeutiges ‚Nein’. Während der großen Vertreibungsaktion von ausländischen Prostituierten aus Frankfurt, bei der in den Jahren 2000/2001 nahezu 1.000 Frauen vertrieben wurden, rief agisra im April 2000 die Stadt zuerst zur Beendigung der Razzien auf, erklärte zwei Monate später, als es um die in Aussicht gestellte Teilnahme an einem ‚Runden Tisch’ ging, dass man die eigene Forderung nach einem Stop der Razzien „vorerst zurückstellen“ wolle und äußerte – während die Razzien noch liefen – dann freimütig: „Wir haben nichts dagegen, dass den Bordellbetreibern mal etwas auf die Finger geklopft wird.“ (9)

Ganz eindeutig hingegen äußert sich die agisra-Mitbegründerin, ehemals Vorstandsmitglied der Ökumenischen Asiengruppe und heutige FiM-Mitarbeiterin Elvira Niesner: Sie fordert eine „Ernsthaftigkeit bei der Strafverfolgung“, und dazu gehören neben dem Zeuginnenbeweis „natürlich… Erkenntnisse aus verdeckten Ermittlungen – Telefonüberwachung, Informationen über verdeckte Ermittler -, Observationsberichte und Erkenntnisse aus eigenen Kontrollgängen und Razzien im Milieu“. (10)

Allerdings bevorzugt sie statt unspezifischer „standardisierter Razzien“ (11) lieber „fallorientierte Razzien“, da diese „eher im Interesse der Opfer“ (12) seien. Die „niedrige Strafverfolgungsquote“ hinsichtlich des Frauenhandels in Polen findet sie „fatal“. Die Ursache: „Es finden keine regelmäßigen Razzien der Polizei hinsichtlich möglicher Strafdelikte statt.“ (13)

Razzien auch bei Frauen mit legalem Aufenthaltsstatus?

Nivedita Prasad von der Berliner Organisation Ban Ying sieht in der Heiratsmigration eine Form der „Professionalisierung“ von Frauenhandel. Hierbei würden Frauen „tatsächlich oder zum Schein verheiratet.“ Wegen ihres legalen Aufenthaltsstatus würden die Frauen bei Razzien nun nicht mehr aufgegriffen: „Bei einer Razzia in einem Bordell o.ä. werden diese Frauen nicht vernommen oder gar mit zum Präsidium genommen, da sie einen legalen Aufenthaltstitel haben.“ Gleichsam bedauernd fügt sie hinzu: „Vor einigen Jahren waren Razzien für gehandelte Frauen eine Möglichkeit des Ausstiegs bzw. der Flucht…“ Offenbar wird diesen Frauen durch den Verzicht auf ihre Einbeziehung in Razzien die Möglichkeit des Ausstiegs und der Flucht genommen… Dass mutmaßlich gehandelte, gleichwohl legal in Deutschland sich aufhaltende Frauen bei Razzien nicht aufgegriffen werden, erklärt für Prasad auch, „warum thailändische Opfer von Menschenhandel statistisch immer weniger sichtbar werden.“ (14) Der Mangel an Opfern also eine Folge unzureichender Razzien?

Vorherige Information über Razzien

Einige Beratungsstellen sind ganz übereifrig und möchten bereits im Voraus von der Polizei über Razzien unterrichtet werden. Dies ist teilweise schon Realität. Sie werde bisweilen sogar „vor Polizeirazzien informiert“, gestand Monika Bußmann von der Informationsstelle Dritte Welt in Herne, „damit wir wenigstens eine Beratungsbereitschaft haben.“ (15) Ähnlich liegen die Dinge in Hannover: „Teilweise wird Kobra auch schon vor einer Razzia informiert, wenn erwartet wird, dass Opfer von Menschenhandel angetroffen werden. In diesen Fällen können wir uns bereits im Vorfeld um Unterbringungsmöglichkeiten kümmern.“ (16)

Und Gerlinde Iking von der Dortmunder Mitternachtsmission bekannte: „Wenn Razzien anstehen, müssen wir parat stehen.“ (17) Ähnliches berichtet Solwodi: „In einigen Fällen wurde Solwodi als Fachberatungsstelle schon ab der Vorbereitungsphase in eine geplante Razzia eingebunden.“ Selbstverständlich gewährt Solwodi der Polizei dabei einen Vertrauensvorschuss: „Die Polizei muss darauf vertrauen können, dass Einsatzort und -datum nicht an Unbefugte weitergegeben werden.“ (18)

Was in Deutschland noch gefordert wird, wird in anderen europäischen Staaten bereits praktiziert. Auf einer Tagung zum Frauenhandel 1999 in Frankfurt berichteten Vertreter der belgischen Staatsanwaltschaft diesbezüglich von positiven Kooperationserfahrungen: „Ich kann das nur bestätigen. Wir können uns nicht mehr vorstellen, effektiv gegen Menschenhandel vorzugehen, ohne die Hilfe der (Beratungs-)Zentren. Das Vertrauen ist so groß, dass wir sie über große Operationen informieren.“ Und eine Opferschutzstelle aus Brüssel ergänzte: „Seit fast vier Jahren haben wir das Gesetz in Belgien. Am Anfang gab es auf beiden Seiten viel Misstrauen. Mittlerweile hat sich ein Klima des Vertrauens gebildet. Die Polizei hat es beruhigt, dass die Zentren gemäß den Richtlinien arbeiten. Der Informationsfluss funktioniert auch ganz gut. Die Beratungszentren werden mittlerweile als Partner verstanden. Und bei uns werden die Beratungszentren vor den großen Razzien informiert.“ (19)

Teilnahme an Razzien

Als geradezu konsequent muss es vor diesem Hintergrund erscheinen, wenn Organisationen wie Solwodi die Teilnahme von NGOs an Razzien einfordern: „Die beste Möglichkeit, mit allen aufgegriffenen Frauen in Kontakt zu treten, ohne dass eine Vorselektion durch die Polizei erfolgt, bietet die ‚Teilnahme’ an einer Razzia. .. Die Beraterinnen können entweder – falls erforderlich – mit in das Objekt gehen oder beim Eintreffen der Frauen auf der Polizeidienststelle präsent sein. Diese Kooperationsvariante ermöglicht am ehesten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstelle… Optimalerweise sollen Teams gebildet werden, die während des gesamten Einsatzes (und möglichst auch darüber hinaus) für eine Zeugin zuständig bleiben… Die Aufgaben der Fachberatungsstelle und das Zusammenwirken von Polizeibeamten und Beraterinnen kann im Einsatzbefehl festgeschrieben werden.“ (20)

 Man sieht: Diese Organisation denkt nicht nur in polizeilichen, sondern bereits in militärischen Kategorien! Dabei ist man sich durchaus bewusst, dass man hier Grenzen überschreitet: „Gerade den angetroffenen Frauen ist die Abgrenzung der nichtstaatlichen Beratungsstelle zur Polizei möglicherweise erschwert, gerade auch weil Beraterinnen an Grenzüberschreitungen teilnehmen: z.B. werden die Bordelle von Sondereinheiten gestürmt, die Razzien werden während der Arbeitszeit der Frauen durchgeführt, sodass die Intimsphäre der Frauen verletzt wird.“ (21)

Aber die Verletzung der Intimsphäre der Frauen (von den Freiern ganz zu schweigen) scheint diese Organisationen nicht weiter zu kümmern. Denn: „Durch die Präsenz vor Ort erhält die Mitarbeiterin der Fachberatungsstelle auch authentisches Hintergrundswissen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer zukünftigen Klientin, was den Beziehungsaufbau erleichtert.“ Sorge bereitet nur die eigene Sicherheit: „Wenn Beraterinnen mit in das Objekt gehen, dann natürlich erst, wenn dort die Sicherheit hergestellt ist.“ (22)

Natürlich sind ausnahmslos alle mit der Einbindung von Frauenberatungsstellen in Razzien rundum zufrieden: „Hervorzuheben sei hierbei die Einbindung Kobras in eine im Raum Oldenburg durchgeführte Razzia durch den Zeugenschutz Oldenburg. Mitarbeiterinnen Kobras (und Solwodis) bekamen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und hatten die Möglichkeit, mit den bei der Razzia aufgegriffenen Frauen noch vor der Vernehmung durch die Ermittlungsbeamten zu sprechen. Diese Vorgehendweise wurde von allen Beteiligten als sehr positiv bewertet, da die Frauen so (von einer nichtstaatlichen Organisation, der sie mehr Vertrauen schenken) zunächst beraten werden und zur Ruhe kommen konnten.“ (23)

Feministische Empfehlungen für verbesserte Razzien

 Nach solchen Ausführungen kann nicht mehr erstaunen, dass Elvira Niesner von FiM sogar „Empfehlungen“ für ein effektiveres Vorgehen bei Razzien ausspricht: „Es ist ein klar durchstrukturiertes Vorgehen bei Razzien zu zeigen, symbolisiert durch die amtliche Autorität, die sich nicht vereinnahmen lässt. In der Praxis kann dies beispielsweise bedeuten, die Personen bei den Razzien nicht zu duzen bzw. sich nicht in für die Ermittlungen irrelevante Gespräche verwickeln zu lassen.“ (24)

Theda Kröger von Kobra (Hannover) weiß: „Die Razzia / Kontrolle ist daher oftmals der entscheidende Punkt, an dem die Weichen für das weitere Schicksal der Frauen gestellt werden.“ Die „gewaltsame, auf sie bedrohlich wirkende Situation einer Razzia / Kontrolle (ist) kaum der Rahmen, indem sie sich den BeamtInnen spontan anvertrauen würden.“ (25) Als geeigneter Rahmen für die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zur Polizei biedern sich deshalb die Frauenberatungsstellen an.

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen…

Bundesdeutsche Frauenberatungsstellen kooperieren nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland mit der Polizei. Schließlich ist Menschenhandel ja ein „internationales Phänomen“… Bevorzugte Zielrichtung scheint dabei vor allem der Osten und Südosten zu sein: „Das Thema Kooperation zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im Umgang mit Menschenhandelsopfern ist auch international ins Blickfeld gerückt. In Kooperation mit La Strada Warschau sowie einem Beamten des Fachkommissariats Milieu Hannover, finanziert von der Friedrich-Ebert-Stiftung Warschau, organisierte Kobra ein mehrtägiges Seminar für Fachberaterinnen und Polizei in Warschau. Ziel war die Vorstellung möglicher Kooperationsmodelle sowie der Abbau gegenseitiger Vorbehalte und Entwicklung möglicher Kooperationsstrukturen. Auch in der Slowakei wurde ein mehrtägiges Seminar zu diesem Thema für sie slowakische Polizei durchgeführt, zu dem ebenfalls eine Vertreterin Kobras sowie des Fachkommissariats Milieu, Hannover eingeladen waren, um die Kooperation in Niedersachsen vorzustellen.“ (26)

Solche Tagungen sind offenbar kein Einzelfall: „Im Januar 2002 führte Kobra organisiert und finanziert von der OSCE in Kooperation mit dem Fachkommissariat Milieu Hannover zwei mehrtägige workshops für jugoslawische Polizei und NGO in Belgrad durch.“ (27)

Schluss

Im Zuge dieser Politik ist den genannten Frauenberatungsstellen offenbar jede kritische Distanz zum Staat im Allgemeinen und Polizeirazzien im Besonderen (sollte es diese Distanz je gegeben haben) nunmehr endgültig abhanden gekommen. Um „auf der Klaviatur der Macht klimpern zu können“, hätten (ehemalige) Frauenbewegungsinitiativen nur die „traditionelle Schutzkonstruktion von Frauen bestätigt“, kritisierte die Sozialwissenschaftlerin Prof. Silvia Kontos (FH Wiesbaden). Indem man „die traditionelle Konstruktion der Frau als Opfer der Gewalt und Ausbeutung“ bestätigt, „wurde gleichzeitig einem feministischen Etatismus das Wort geredet… Als ob sich den Frauen aus der Trutzburg des Patriarchats der siebziger Jahre nunmehr im Umkehrschluss die helfende Hand des Staates herausrecken würde.“ (28)

Die genannten Beratungsstellen haben in ihrem unermüdlichen Einsatz gegen „Frauenhandel“ die betroffenen ausländischen Migrantinnen über ihre umfassende Kooperation mit der Polizei und ihre zustimmende Haltung zu Polizeirazzien weder informiert, noch haben sie im Vorfeld die Betroffenen befragt, ob ihnen solche Praktiken recht sind. Nicht zuletzt ein solches Vorgehen diskreditiert die selbsternannten Anwältinnen der „Opfer“ von Frauenhandel.

Anmerkungen:
(1) Ökumenische Asiengruppe / FiM (Hrsg.), 20 Jahre für Frauenrechte, Frankfurt 2001, S. 47
(2) ebenda, S. 113,114
(3) KOK, Schattenbericht zum Prüfbericht des CEDAW-Ausschusses zum 2. und 3. sowie 4. periodischen Bericht der Bundesrepublik Deutschland, 2003, S. 197
(4) KOK, Schattenbericht zum Prüfbericht des CEDAW-Ausschusses der Bundesregierung, 2000, S. 7
(5) Elvira Niesner, Zur veränderten Rolle von NGOs im Kontext von Frauenhandel, in: agisra e.V. (Hrsg.) Dokumentation der agisra-Vernetzungstreffen von 1996 bis 2000, Frankfurt 2001, S. 120
(6) ebenda, S. 121
(7) Solwodi e.V., Grenzüberschreitendes Verbrechen – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Boppart 2003, S.146
(8) Freitag, 12. 11. 1999
(9) agisra, Rundbrief 28/29, Frankfurt 2000, S. 25 ff
(10) Elvira Niesner, Christina Jones-Pauly, Frauenhandel in Europa, Bielefeld 2001, S. 240 (11) Niesner, Jones-Pauly, S. 236
(12) Niesner, Jones-Pauly, S. 59
(13) Niesner, Jones-Pauly, S. 117
(14) Deutscher Bundestag, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stellungnahme von Ban Ying, Berlin, zur öffentlichen Anhörung „Frauenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung“, 1998, S. 5
(15) taz, 12.11.1999
(16) Kobra, Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel, Hannover, Tätigkeitsbericht 2000, S. 3
(17) Westfalenpost, 12. 5. 2000
(18) Solwodi, Grenzüberschreitendes Verbrechen, S.149
(19) Niesner, Jones-Pauly, S. 247
(20) Solwodi, Grenzüberschreitendes Verbrechen, S.148
(21) Solwodi, Grenzüberschreitendes Verbrechen, S.148
(22) Solwodi, Grenzüberschreitendes Verbrechen, S.151
(23) Kobra, Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel, Hannover, Tätigkeitsbericht 2003, S. 7
(24) Niesner, Jones-Pauly, S. 243
(25) Theda Kröger, Problemfelder in Zusammenhang mit Menschenhandel, in: KOK (Hrsg.) Frauen handel(n) in Deutschland, Berlin 2001, S. 47
(26) Kobra, Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel, Hannover, Tätigkeitsbericht 2001, S. 6
(27) Kobra, Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel, Hannover, Tätigkeitsbericht 2001, S. 7
(28) Silvia Kontos, Feministische Politik im neuen politischen Kontext, in: agisra e.V. (Hrsg.) Dokumentation der agisra-Vernetzungstreffen von 1996 bis 2000, Frankfurt 2001, S. 120