Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am 3.9.2021 in einem Eilverfahren der Klage einer Frau stattgegeben und die vom grünen Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer verfügte Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests bei einem Bordellbesuche für unrechtmäßig erklärt. Dabei handle es sich um eine rechtliche Ungleichbehandlung von Sexarbeiter/innen und eine unzulässige Einschränkung ihres Rechts auf freie Berufsausübung.
Städtische Behörden könnten nicht mit einer örtlichen Allgemeinverfügung Landesverordnungen aushebeln und mittels Verwaltungsvorschrift unter Vorbehalt stellen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Dona Carmen e.V. hatte die städtische Verfügung erst wenige Tage zuvor mit scharfen Worten gegeißelt und ihre Rücknahme verlangt. Der Verein für die sozialen und politischen Rechte für Prostituierte sieht sich durch das Frankfurter Urteil bestätigt, wonach es beim Nachweis einer Immunität nicht auch noch um das Vorschreiben der Art des Nachweises gehen kann.
Es ist zu hoffen, dass das Frankfurter Urteil eine Unterstützung für rechtliche Bestrebungen ist, auch in NRW, aber auch im München und Berlin die Forderung eines PCR-Tests als restriktive Bedingung für den Zutritt zu Prostitutionsstätten zu Fall zu bringen.