Was für ein mieser Charakter!
Am 13. März 2020 hat die Stadt Stuttgart weitreichende Entscheidungen im Zusammenhang der Bekämpfung der Corona-Seuche getroffen. Darunter auch das Verbot von Prostitution jeder Art im Stuttgarter Stadtgebiet. Über dessen zeitliche Begrenzung ist bislang nichts bekannt.
Nach § 28 Infektionsschutzgesetz kann behördlich verfügt werden, im Falle einer Bedrohung durch ansteckende Krankheiten bestimmte Einrichtungen zu schließen bzw. bestimmte Orte nicht mehr zu betreten. Nach § 31 Infektionsschutzgesetz kann auch ein berufliches Tätigkeitsverbot gegen ansteckungsfähige Personen verhängt werden. Die §§ 16 und 30 Infektionsschutzgesetz bieten noch weiter gehende Ermächtigungsgrundlagen für Maßnahmen, die gegen die Ausbreitung einer Pandemie wie das Corona-Virus ergriffen werden können.
Man wird darüber streiten müssen, ob diese speziellen Maßnahmen in Stuttgart gegenüber den dortigen Sexarbeiter/innen verhältnismäßig sind. Unbestreitbar aber ist, dass die Entscheidung der Stadt Stuttgart damit einen massiven Eingriff in das Grundrecht der freien beruflichen Betätigung (Art. 12 GG) vorgenommen hat. Die betroffenen Frauen bezahlen dafür einen hohen Preis: Gerade für selbständige Frauen in der Prostitution bedeutet ein solches Tätigkeitsverbot eine nicht zu unterschätzende Gefährdung ihrer sozialen Existenz. Es verursacht finanzielle Nöte, zumal nicht absehbar ist, wie lange diese Einschränkung ihrer Grundrechte anhält. Man verlangt den betroffenen Frauen ein Opfer ab für die Wahrung der Gesundheit der Allgemeinheit.
Die Frage ist erlaubt: Wird man es ihnen danken, wenn sie sich dem fügen?
Wer den Kommentar von Magdalena Breymaier liest, kennt die Antwort auf diese Frage. Sie schrieb unmittelbar im Anschluss an die Stuttgarter Entscheidung auf Twitter: „Geht doch. Man(n) kann ja schon mal üben.“
Damit meint Breymaier die Bordellschließungen in Stuttgart und das Tätigkeitsverbot für Prostituierte. Die Corona-Virus-Bekämpfung ist für Breymaier ganz offenbar das Terrain, um ihre Sexkaufverbots-Fantasien zu befördern und umzusetzen. Das Perverse an dieser unsäglichen Einlassung ist, dass diese unsägliche Person sich nicht zu schade dafür ist, selbst den Kampf gegen die üble Corona-Seuche für ihre Sexkaufverbots-Ambitionen zu instrumentalisieren.
Immer wieder bricht es aus ihr heraus: Der tief sitzende Hass gegen Sexarbeiter/innen, diese feixende und hämische Art, die kaum zu verdeckende Genugtuung darüber, dass es den betroffenen Frauen – nicht den Freiern! – endlich an den Kragen geht.
Breymaier bezeichnet Frauen in der Prostitution bei jeder sich bietenden Gelegenheit als „kaputt an Leib und Seele“. Die Wahrheit ist: Wenn jemand seelisch kaputt ist, dann sind es Leute wie Magdalena Breymaier, Leute aus dem Dunstkreis der Bewegung für ein Sexkaufverbot. Nicht ein Minimum von Empathie mit den Betroffenen findet man bei ihnen, dafür tief empfundene klammheimliche Freude über das Leid anderer. Was ist das anderes, als zutiefst niederträchtig und charakterlich verkommen?
Breymaier ist Mitglied im Vorstand der SPD und zudem sehr kirchennah. 2007 las man in einem Blatt des Kirchbezirks Geislingen über sie: „Für Leni Breymaier ist es außerdem wichtig, dass es Regeln des Zusammenlebens gibt, die nicht vom Gesetzgeber gemacht sind. Dies hält sie für eine wichtige Aufgabe der Kirchen.“
Die christlichen Kirchen haben bekanntlich jahrhundertelang gegen Prostitution gehetzt. Und was haben sie erreicht? Heute ist Prostitution ein grundrechtlich anerkannter Beruf! Auch die SPD tritt die Rechte dieser Berufsgruppe fleißig mit Füßen. Gemeinsam mit der CDU/CSU hat sie das unsägliche Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Hat es dieser Partei etwas gebracht? Die Umfragewerte sprechen eine diesbezüglich eine unmissverständliche Sprache.
Die Austritte aus der SPD und aus den Kirchen in den letzten Jahren sind immens.
Und es besteht kein Zweifel: Solche Figuren wie Magdalena Breymaier sorgen dafür, dass das so bleibt. Und das ist gut so. Mag sie nur weiter twittern, eins ist sicher:
Die Breymaiers kommen und gehen,
die Sexarbeit bleibt.