Pressemitteilung – Keine gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen in der Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘!

Nach Informationen, die dem Verein Doña Carmen e.V. vorliegen, wird die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiter/innen nach § 10 ProstSchG beim Gesundheitsamt des Kreises Marburg-Biedenkopf in der Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘ durchgeführt.

Nach § 7 Abs. 3 HGÖGD aber richten sich die Angebote des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘ in Hessen an „Menschen mit psychischen Krankheiten, Abhängigkeitserkran-kungen und seelischen und geistigen Behinderungen sowie hiervon bedrohte Menschen“.

Mit anderen Worten: Mit der Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘ für die gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen nach § 10 ProstSchG werden die Angehörigen einer gesamten Berufsgruppe, nämlich sämtliche Sexarbeiter/innen, pauschal für psychisch auffällig, behindert oder suchtkrank bzw. in diesem Sinne für bedroht erklärt.

In einem Schreiben an die zuständige Landrätin Frau Kirsten Fründt (SPD), schrieb Doña Carmen e.V.: „Es dürfte ihnen schwerfallen, für diese extreme Sichtweise empirisch valide Anhaltspunkte ins Feld zu führen. Die gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen in der Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘ ist eine massive Form der Diskriminierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter/innen, mit der man in den dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte, nicht aber im 21. Jahrhundert gerechnet hätte.“

Doña Carmen e.V. fordert die Landrätin auf, öffentlich klarzustellen, dass die im Gesundheitsamt des Kreises Marburg-Biedenkopf vorliegende Zuständigkeit des ‚Sozialpsychiatrischen Dienstes‘ für die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG umgehend aufgehoben wird.

Da das Karlsruher Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ entscheiden wird, sei es zudem vertretbar und sachlich geboten, bis dahin die Umsetzung dieses unsäglichen Gesetzes auszusetzen.

SCHREIBEN an Kreis Marburg-Biedenkopf