UPDATE 23. JANUAR 2022

Corona-Verordnungen & Prostitutionsgewerbe

Nachfolgend dokumentiert Doña Carmen e.V. die aktuell geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit in den einschlägigen Corona-Verordnungen der Bundesländer. Die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Landesverordnung ist zu beachten.

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02 Corona & Prostitution UPDATE 23.01.2022

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Pressemitteilung

Wortbruch und Heuchelei:
Hessische Landesregierung schickt Bordelle erneut in den Lockdown

Mithilfe der in § 27 Hessische Corona-Schutzverordnung festgeschriebenen so genannten „Hotspot-Regeln“ hat es die Hessische Landesregierung fertig gebracht, erneut große Teile des Prostitutionsgewerbes in den Lockdown zu zwingen und Sexarbeiter*innen damit – außer auf Straßen und in Stundenhotels – sämtlicher Verdienstmöglichkeiten zu berauben. „Pressemitteilung“ weiterlesen

UPDATE 8. Januar 2022

Corona-Verordnungen
& Prostitutionsgewerbe

Nachfolgend dokumentiert Doña Carmen e.V. die aktuell geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit in den einschlägigen Corona-Verordnungen der Bundesländer.

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Corona & Prostitution UPDATE 09.01.2022

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Pressemitteilung

Weg mit den diskriminierenden „2G“- und „2G+“-Vorgaben im Prostitutionsgewerbe! Ungeimpfte nicht wie Aussätzige behandeln!

Dreizehn Bundesländer, die zusammen 90 % aller Prostitutions-Etablissements und 96 % aller hierzulande tätigen Sexarbeiter*innen umfassen, unterliegen mittlerweile den „2G“- bzw. „2G+“-Vorgaben durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer. An deren Erfüllung ist fortan die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen gekoppelt. Das „2G“- bzw. „2G+“-Regime kommt im Bereich Prostitution einem De-facto-Lockdown gleich. Denn er schließt rund 13 Millionen Nicht-Geimpfte von der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen aus. Die in sechs Bundesländern praktizierte, schärfere „2G+“-Variante vergrault weitere Kunden. „Pressemitteilung“ weiterlesen

“Vierte Welle”

 Covid-19, Prostitution und Repression

Die von Doña Carmen e.V. vorgelegte „Skala der Covid-19-Repression bei sexuellen Dienstleistungen und Prostitutionsgewerbe“ (Stand 3.12.2021) verdeutlicht, dass im Zusammenhang mit Corona in den Bundesländern erneut in völlig unterschiedlicher Weise gegenüber dem Prostitutionsgewerbe vorgegangen wird. Allerdings stehen die dort jeweils verhängten Maßnahmen und Vorgaben in keinem erkennbaren Verhältnis zur offiziell ausgewiesenen Krankheitsbelastung durch Corona. „“Vierte Welle”“ weiterlesen