Sexarbeit & Prostitutionsgewerbe:

Der Lockdown geht –
Überwachung und Diskriminierung bleiben

Beim rechtlichen Umgang des Staates mit Prostitution unter den Bedingungen von Corona sind zwei Bereiche zu unterscheiden:

–  Sexuelle Dienstleistungen: Die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch soloselbständige Sexarbeiter*innen jenseits konzessionspflichtiger Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes.

Prostitutionsgewerbe: Die Erbringung / Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen innerhalb konzessionspflichtigen Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen).

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TRENDS August 2021-1

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Pressemitteilung

 Was für eine Schande: Erst nach 468 Tagen dürfen Prostitutionsstätten in Hessen nun wieder öffnen!

Doña Carmen e.V. fordert Rücknahme der Auflagen für Prostitutionsstätten!

Die schwarz-grüne Hessische Landesregierung hat heute die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten zum 25. Juni 2021 verkündet. Damit wären die hiesigen Prostitutionsstätten insgesamt 468 Tage am Stück geschlossen gewesen – ein Spitzenwert, den kein anderes Bundesland vorzuweisen hat. Eine Schande! „Pressemitteilung“ weiterlesen

Der Staat weiß, was für seine Bürger gut ist:

Vollständiges Berufsverbot für Prostitution!

Am 22. April 2021 trat das von der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung beschlossene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ („Corona-Notbremse“) in Kraft. Damit gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tages-Inzidenz-Wert von über 100 / 100.000 Einwohnern in ganz Deutschland ein absolutes Prostitutionsverbot. Das regelt jetzt § 28b Infektionsschutzgesetz:

„Der Staat weiß, was für seine Bürger gut ist:“ weiterlesen