Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am 3.9.2021 in einem Eilverfahren der Klage einer Frau stattgegeben und die vom grünen Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer verfügte Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests bei einem Bordellbesuche für unrechtmäßig erklärt. „Frankfurt: Klatsche für grünen Gesundheitsdezernenten“ weiterlesen
Pressemitteilung – PCR-Test als Voraussetzung für Bordellbesuch:
Vernichtungsfeldzug gegen Sexarbeit
im Frankfurter Rotlicht
Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, protestiert aufs Schärfste gegen die jüngste Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt vom 31.08.2021 „Pressemitteilung – PCR-Test als Voraussetzung für Bordellbesuch:“ weiterlesen
Sexarbeit & Prostitutionsgewerbe:
Der Lockdown geht –
Überwachung und Diskriminierung bleiben
Beim rechtlichen Umgang des Staates mit Prostitution unter den Bedingungen von Corona sind zwei Bereiche zu unterscheiden:
– Sexuelle Dienstleistungen: Die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch soloselbständige Sexarbeiter*innen jenseits konzessionspflichtiger Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes.
– Prostitutionsgewerbe: Die Erbringung / Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen innerhalb konzessionspflichtigen Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes (Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen).
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Wir bitten um Spenden
Frankfurter Sparkasse 1822
IBAN: DE68 5005 0201 0000 4661 66
Vielen Dank
Pressemitteilung
Was für eine Schande: Erst nach 468 Tagen dürfen Prostitutionsstätten in Hessen nun wieder öffnen!
Doña Carmen e.V. fordert Rücknahme der Auflagen für Prostitutionsstätten!
Die schwarz-grüne Hessische Landesregierung hat heute die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten zum 25. Juni 2021 verkündet. Damit wären die hiesigen Prostitutionsstätten insgesamt 468 Tage am Stück geschlossen gewesen – ein Spitzenwert, den kein anderes Bundesland vorzuweisen hat. Eine Schande! „Pressemitteilung“ weiterlesen
Der Staat weiß, was für seine Bürger gut ist:
Vollständiges Berufsverbot für Prostitution!
Am 22. April 2021 trat das von der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung beschlossene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ („Corona-Notbremse“) in Kraft. Damit gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tages-Inzidenz-Wert von über 100 / 100.000 Einwohnern in ganz Deutschland ein absolutes Prostitutionsverbot. Das regelt jetzt § 28b Infektionsschutzgesetz:

