Schluss mit der SONDERBESTEUERUNG
von Frauen in der Prostitution!
Seit September 2008 versucht das Hessische Finanzministerium den Frauen in der Prostitution ein so genanntes „vereinfachtes Steuer-Vorauszahlungsverfahren“ aufzunötigen: Prostituierte sollen täglich 25 Euro über Bordellbetreiber ‚freiwillig’ als Steuervorauszahlung an die Finanzkassen zahlen.
Doña Carmen e. V. wendet sich seit der Einführung des Verfahrens entschieden gegen eine Praxis, bei der es erkennbar um eine ausgrenzende und insofern diskriminierende berufsgruppenspezifische Sonderbehandlung geht. Im Oktober 2011 wandte sich Dona Carmen erneut mit einem „Offenen Brief“ an sämtliche Abgeordnete des Hessischen Landtags und forderte sie auf, dieses schändliche, ohne rechtliche und gesetzliche Grundlage praktizierte Verfahren umgehend einzustellen. „Internationaler Frauentag, 8. März 2012 – CDU blockiert… FDP hat ‚Bauchschmerzen‘… SPD will nicht locker lassen…“ weiterlesen
