„Kein Anlass für erneutes richterliches Tätigwerden“
Am 28. Juli 2018 beschloss das Bundesverfassungsgericht zu den von Sexarbeiter/innen, Prostitutionskunden und Bordellbetreiber/innen vorgelegten Verfassungsbeschwerden gegen das Prostituiertenschutzgesetz: „Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.“
„Mangels hinreichender Substantiierung“ – so lautete die offizielle Begründung für diese Entscheidung. Angeblich „Bundesverfassungsgericht lässt ‚Gegenvorstellung‘ abblitzen:“ weiterlesen

